Bundesregierung stellt neue Start-up-Strategie vor
Jungunternehmen sollen leichter an die Kapitalmärkte
Damit sich das ändert, sollen eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Sie sollen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Es gibt vor allem zwei Herzstücke, mit denen private und öffentliche Gelder akquiriert werden sollen:
- das "Zukunftsfinanzierungsgesetz". Es wird den Zugang für kleine Unternehmen an die Börse vereinfachen (z.B. Absenkung des Mindestemissionswert für Börsengänge von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro; neue Musterrahmenverträge der Bundesfinanzaufsicht (Bafin); Ausgabe von Aktien auf der Blockchain (FB vom 7.2.2022)). Auch Versicherungen und Pensionskassen sollen nun in Start-ups investieren können.
- öffentliche Gelder in Höhe von 10 Mrd. Euro. Diese sollen im Rahmen des 2021 aufgelegten "Zukunftsfonds" bis 2030 durch die KfW investiert werden. Ein Baustein des Zukunftsfonds ist etwa das Venture Tech Growth Financing. Die KfW beteiligt sich dann entweder direkt als Projektpartner oder teilt sich im Rahmen einer Risikounterbeteiligung mit einem privaten Kapitalgeber das Risiko.
Für Kleinstunternehmen soll zudem ein neuer Wagniskapitalfonds geschaffen werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob weitere öffentlich-rechtliche Fonds für Investments in Start-ups in Frage kommen. Auch Umsatzsteuerbefreiungen von Wagniskapitalfonds sollen ausgeweitet werden. Vor allem "Klimaschutz-Unternehmen" stehen im Fokus der Strategie.
Alles schon mal woanders gelesen
Kritiker bemängeln, dass die Strategie vor allem eine Bündelung bereits bestehender Maßnahmen ist. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde unabhängig von der Start-up-Strategie schon Ende Juni verkündet. Der Zukunftsfonds wurde noch von der Vorgängerregierung aufgelegt. Zumal bleiben viele vorgeschlagene Maßnahmen im Ungefähren, etwa beim Thema Bürokratieabbau. Es bleibt zu hoffen, dass die Strategie nicht wie so viele andere Regierungs-Strategien, zum Rohrkrepierer wird (FB vom 27.06.2022)