CBAM: Emissionen aus Importen 2023 melden
Importeure von Stahlhalbzeugen und anderen Produkten in die EU müssen bis 31.7. die Emissionen ihrer Importe anmelden. Der CBAM ist ein Ausgleich für die CO2-Kosten in der EU. Er muss auf CO2-intensive Produkte bezahlt werden, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Es sind Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom und Wasserstoff. Bis Ende 2025 müssen Importeure nur die auf die Importe entfallenden CO2-Emissionen melden. Erst ab Anfang 2026 muss dafür auch bezahlt werden.
Erste Meldung für das vierte Quartal 2023
Das vierte Quartal 2023 ist das erste Quartal, in dem ein CBAM-Bericht abgegeben werden muss. Darin werden die Importe und die damit verbundenen Emissionen aufgeführt. Derzeit müssen nur bei Importen von Halbzeugen wie Bandstahlrollen und einfachen Endprodukten wie Schrauben die Emissionen gemeldet werden. Die Grenzwerte sind allerdings extrem niedrig. Schon ab der Einfuhr von Produkten im Wert von 150 Euro müssen die Emissionen gemeldet werden.
Anmeldung über das Zollportal
Die Meldung ist relativ aufwendig. Unternehmen benötigen ihr Elster-Konto, ein Geschäftskunden-Konto im Zollportal, die EORI-Nummer (mit der Zolldienstleistungen digital genutzt werden können) und die Registrierung im EU-CBAM-Portal. Nach der Registrierung im Zoll-Portal können Unternehmen dort an das EU-CBAM-Portal gelangen, sich dort anmelden und die nötigen Daten eingeben. Der CBAM-Bericht muss die Gesamtmenge der Importe in Tonnen bzw. MWh bei Strom enthalten, die gesamten grauen Emissionen, die bei der Produktion angefallen sind, die indirekten Emissionen und der CO2-Preis, der im Ursprungsland der eingeführten Waren entrichtet werden muss.