China: Spionagegesetz verhindert Importe
Ein chinesisches Anti-Spionagegesetz erhöht die Risiken in der Lieferkette erheblich. Davon sind besonders Pharma-Unternehmen betroffen, die in China produzieren. Denn das Gesetz ist sehr vage formuliert und bietet viel Interpretationsspielraum.
Das chinesische Gesetzt kollidiert mit dem deutschen Arzneimittelgesetz. Das verlangt, dass Lieferanten für deutsche Pharmahersteller genau überprüft werden können (im Rahmen der GMP-Prüfungen, Good Manufacturing Practice). Dazu sind auch Betriebsbegehung vor Ort, Zugang zu allen Räumen und Auswertung vertraulicher Dokumente vorgesehen.
Vage Formulierungen machen Betriebsbesichtigungen zu Spionage
Die ungenauen Formulierungen im chinesischen Gesetzestext erlauben die Interpretation, dass GMP-Prüfungen als Spionage gewertet werden können. Prüfer aus deutschen Landesbehörden trauen sich darum nicht mehr, chinesische Betriebe zu kontrollieren. Sie fürchten, als Spione verhaftet zu werden.
Die Verbände für Pharmaunternehmen VfA und ProGenerika bestätigen gegenüber FUCHSBRIEFE, dass das Problem bekannt ist. Es betrifft vor allem Generikahersteller, die ihre Wirkstoffe aus China beziehen. Nicht genau beziffern lässt sich derzeit, wie groß der Schaden ist. Die negativen Folgen sind aber nicht zu unterschätzen, weil chinesische Unternehmen alle drei Jahre kontrolliert werden müssen. Geschieht das nicht mehr, könnten sie als Lieferanten ausfallen. Pharma Deutschland, ein weiterer Verband der Pharmaindustrie, rechnet daher damit, dass es ab 2025 zu Lieferengpässen in Deutschland bei Antibiotika und Schmerzmitteln kommen wird.
Kontrollen über EU-Wege umgehen
Teilweise können die Kontroll-Probleme umgangen werden, weil andere EU-Staaten die Kontrollen in den chinesischen Fabriken nicht verlangen. Die Produkte können dann ohne Prüfung der chinesischen Betriebe in Deutschland verarbeitet werden. Dafür müssen sie aber über andere EU-Staaten importiert werden.