Container vor dem Betriebsgelände ist abgeliefert
Wer haftet bei einem Containerdiebstahl? Stellt der Fahrer, mit Einverständnis des Empfängers, den Container mit Schafwolle im Wert von rund 263.000 Euro vor dem Betriebsgelände ab und wirft die Frachtpapiere in den dafür vorgesehenen Briefkasten ein, dann ist die Speditionsfirma raus aus der Haftung. Denn: Der Diebstahl passierte nicht in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung vor dem Betrieb, so das OLG.
Urteil: OLG Bremen vom 13.7.2019, Az.: 2 U 78/17