Das Hoftor in der Werkstatt ist nicht steuerbegünstigt
Nicht alles, was in Haus und Hof renovierungsbedürftig ist, kann vor Ort repariert werden. Das Hoftor etwa ist so eine Sache. Dann aber sollten Sie sich bei den Handwerkerleistungen nicht verkalkulieren. Denn der Fiskus funkt dazwischen.
Wenn ein Handwerker für Sie etwas in seiner Werkstatt anfertigt, können Sie die Ausgabe nicht als steuerermäßigte Handwerkerleistung