Den Kunden besser (er)kennen
Gesichtserkennung wird inzwischen zunehmend kommerziell genutzt. Unternehmen sollten sich daher damit nolens volens auseinandersetzen. Vorreiter ist China, dann folgen die Briten. Der chinesische Staat betreibt für die verschiedensten Zwecke ein System von mehreren hunderttausend Gesichtserkennungskameras. Daneben gibt es in China auch schon einige Zehntausend kommerziell eingesetzter Kameras, deren Nutzer davon profitieren, dass der persönliche Datenschutz im Reich der Mitte keinen sonderlich hohen Stellenwert genießt.
Ein breite Palette an Dienstleistern nutzt bereits Gesichtserkennung.
Kommerzielle Nutzer sind vor allem Banken, Supermärkte, Tankstellen, Restaurants, Hotels und neuerdings - im Experimentierstadium - Verkehrsträger. Ziel für Untergrundbahnen oder städtische Busse ist, dass die Kamera den Nutzer vor Fahrtantritt und bei Verlassen des Bahnhofs oder der Haltestelle identifiziert und das Fahrgeld automatisch vom Bankkonto einzieht. Einfacher und schneller dürfte es wohl kaum gehen können. In Tankstellen, Supermärkten, Restaurants oder Hotels werden die Gesichter der Kunden aufgenommen, soweit möglich identifiziert und häufig bei der Waren- oder Leistungsauswahl beobachtet.
Das erlaubt ganz spezifische Angebote, mit denen der bekannte Kunde bei Betreten des Betriebs konfrontiert werden kann. Im Hotel zeigen die Kameras dem Portier, Eincheck-Personal, Kellnern automatisiert auf, wer vor ihnen steht. Das beschleunigt die Identifizierung und die Abwicklung des jeweiligen Vorgangs. Hinzu kommt, dass (angeblich) die Mehrzahl der Gäste im Restaurant oder Hotel erfreut ist, wenn sie sofort mit dem korrekten Namen angesprochen wird.
In der Londoner City geht es besonders um die Zugangskontrolle
Für Bürohochhäuser ist die Zugangskontrolle ein wichtiges Thema. Nicht jeder darf überall hin. Diejenigen aber, die zum Zugang berechtigt sind, sollen unauffällig und schnell ihr Ziel erreichen können. Das lässt sich über Gesichtserkennungsysteme am einfachsten und schnellsten verwirklichen. Dass mit dem gleichen System auch unzählige andere Vorgänge verknüpft werden können, liegt auf der Hand.
Die große Herausforderung bleibt der Datenschutz
Speziell in Europa genießt der Schutz der persönlichen Daten hohen Stellenwert. Das schließt die Nutzung der von Kameras festgehaltenen Gesichtszüge ein. Eine Nutzungsvoraussetzung dieser Technik ist es daher, dass der (Stamm)Kunde zustimmt. Dabei ist es zentral, den Kunden zu erklären, wozu ihr Bild konkret dienen soll. Das setzt aber genaue Rechtsberatung voraus.
Zum Thema
Die hässliche Seite der Medaille. Die Gesichtserkennung wird bald kommerziellen Anwendungen zur Verfügung stehen. Daraus kann Nutzen entstehen. Aber es gibt auch ein zweites, hässliches Gesicht, dass sich schnell zeigen wird. (FB 2017.08.28)
Ich kenn‘ dich. Big Brother nimmt nach China auch in Europa immer umfassender Gestalt an. In Großbritannien werden mittlerweile ganze Stadtviertel Londons von Gesichtserkennungskameras überwacht. Und private Unternehmen folgen (FB vom 2019.08.22).
Gefährliche Gesichtserkennungs-App. Gesichtserkennungssoftware wird nicht nur von Behörden und Geheimdiensten gerne benutzt. Sie hat auch privat einen hohen Spaßfaktor. Insbesondere, wenn sich den erkannten Personen anderen Gesichter überstülpen lassen. Doch dann hört der Spaß auch schnell auf. Eine Software aus China landete selbst in Peking beinahe auf dem Verbotsindex (FB vom 2019.11.04).
Totalitäre Maßnahmen. In China unentdeckt oder anonym zu bleiben, dürfte bald ein Ding der Unmöglichkeit sein. Immer mehr verfeinert die Regierung die Methoden der Überwachung. Die Gesichtserkennung steht dabei im Mittelpunkt. Und schon wieder hat man sich eine neue Maßnahme überlegt (FB vom 2019.12.09).
Fazit: Die große Herausforderung bleibt der Datenschutz. Das schließt die Nutzung der von Kameras festgehaltenen Gesichtszüge ein. Hinweis: Eine Nutzungsvoraussetzung dieser Technik ist es, dass der (Stamm)Kunde zustimmt. Dabei ist es elementar, den Kunden zu erklären, wozu ihr Bild eigentlich konkret dienen soll. Das setzt wiederum genaue Rechtsberatung voraus.
Hinweis: Ohne anwaltliche Hilfe sollte sich kein Betrieb an die Gesichtsdatenerfassung wagen - zumindest in Deutschland. Größere Unternehmen sollten sich einen Partner in UK suchen oder dort selbst tätig werden, um den Anschluss nicht zu verpassen.
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