Der Bund bestellt künftig klimaneutral
Der Bund will künftig klimaneutral bestellen. Darum wurde jetzt die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leitungen (AVV EnEff) zu einer AVV Klima weiterentwickelt. Dahinter steckt die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“. Am 1. Januar 2022 tritt die neue Vorschrift in Kraft. Das hat Auswirkungen auf Bieter bzw. Bewerber für Bundesaufträge. Wir haben genauer hingeschaut.
Die Kriterien bei der Beschaffung durch den Bund werden neu gewichtet. Die AVV Klima verpflichtet die Dienststellen des Bundes in unmittelbarer Bundesverwaltung auch unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Berücksichtigung eines hohen Energieeffizienzniveaus bei der Beschaffung. Vorgegeben wird auch, dass die Ergebnisse von Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entsprechend auch in die Leistungsbeschreibung und damit in das Vergabeverfahren selbst Eingang finden.
Nachweise sind zu erbringen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann vom Bewerber/Bieter die Zertifizierung mit einem Umweltmanagementsystem gefordert werden. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Zuschlagsentscheidung sind neben den Anschaffungskosten auch die voraussichtlichen Kosten zu berücksichtigen, die mit der zu beschaffenden Leistung während ihres Lebenszyklus in Verbindung stehen (Lebenszykluskosten). Das gilt insbesondere für den Energieverbrauch, die Wartungskosten und die Kosten am Ende der Nutzungsdauer.
Was nicht beschafft werden darf
Als Novum ist eine „Negativliste“ nicht zu beschaffender Leistungen integriert. Dazu gehören u.a. (jeweils bestimmte) Baustoffe; Geräte in Sachen Klima, Kühlen, Heizen; schwefelhexafluoridhaltige Mittelspannungsschaltanlagen; Spraydosen; Mineralwasser, Bier, Säfte, Milch und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen; Produkte mit Mikroplastik z.B. in Wasch- und Reinigungsmitteln; mobile Maschinen und Geräte, die die EU-Abgasstufe V nicht einhalten; Produkte, deren Transportverpackungen aus Karton nicht mindestens 85% (Masse) recyceltes Material aufweisen etc.
Mehrkosten absehbar
Die Bevorzugung klimafreundlicher Beschaffungen im öffentlichen Einkauf des Bundes wird im Einzelfall zu höheren Anschaffungskosten führen. Dem können in Teilen auch geringere Lebenszykluskosten der beschafften Leistungen gegenüberstehen.
Der Bund geht von einem eigenen zusätzlichen Erfüllungsaufwand von ca. 1,531 Mrd. Euro bei Beachtung der Klimavorgaben aus. Das bezieht sich allerdings nicht auf die Auftragswerte, sondern allein auf höhere Bearbeitungs- und Prüfkosten. Der Wirtschaft entsteht durch die Vorgabe, konkrete Angaben zur Emission von Treibhausgasen über den gesamten Lebenszyklus der Leistung machen zu müssen (§ 4 Absatz 5 Nr. 2), zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 805.000 Euro. Das zumindest haben die „öffentlichen Mathematiker“ ausgetüftelt. Sie unterstellen, dass es für Unternehmen noch "zumutbar wäre, etwa 20 Minuten pro Fall für die Ermittlung und Darstellung der Angaben aufzuwenden". Das beträfe rund 17.500 Fälle.
Preis-Auswirkungen
Auswirkungen auf Einzelpreise, allgemeines Preisniveau und Verbraucherpreisniveau seien nicht zu erwarten, heißt es. Das allerdings bezweifeln wir. Laut Vergabestatistik betrug das Beschaffungsvolumen des Bundes 2020 geschätzt zwischen 20 und 30 Mrd. Euro. Pro Jahr kommen etwa 20.000 Beschaffungsvorgänge zusammen. Davon dürften etwa 2.500 unter einem Auftragswert bis 10.000 Euro liegen.
Fazit: Wer künftig Bundesaufträge erhalten will, muss schärfere Klimavorgaben einhalten und schon im Angebot transparent machen. Checken Sie, ob und wie Sie nachbessern müssen, damit Sie auch morgen (noch) als Bieter beim Bund in Frage kommen.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima)
BMWi - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima)