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Dispokredite gehören zu den teuersten Dienstleistungen der Banken. Banken haben schon in der Vergangenheit von Gerichten Anleitungen erhalten, wie die Transparenz in ihren Kreditbedingungen konkret auszusehen haben. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) der Deutschen Bank und der Sparda-Bank eine weitere Lektion in diesem Punkt verpasst.
Banken müssen die Zinssätze für Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klagen zum Dispozins gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden.