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Dubai Papers: Erst denken, dann handeln

Dubai Papers: Erst denken, dann handeln. Copyright: Pexels
Tausende Deutsche mit Bankkonten in Dubai sind durch einen Whistleblower gläsern geworden. Was die Finanzverwaltung weiβ, und wie Betroffene nun besonnen vorgehen.

Wer nicht deklarierte Gelder in Dubai hat(te), muss sich warm anziehen. Am 16. Juni 2021 wurde auch durch Pressemitteilung des BMF offiziell, was schon länger gemunkelt worden war. Nach Schweiz-DVD, Panama-Papers und Co. hat jetzt auch ein Whistleblower über Dubai ausgepackt. Man habe umfassende Informationen zu Millionen Steuerpflichtigen weltweit und mehreren tausend deutschen Steuerpflichtigen.

Gehen Sie davon aus: Diese Dubai-Dateien zeigen alles, was über Transaktionen auch nur irgendwo in den Banksystemen gespeichert wurde. Geldabsender, Geldempfänger, Überweisungsklartext, Transaktionsnummern, Beträge in jeweiliger Währung sind bekannt. Alles vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gut übersetzt, geordnet, zum Angriff präsentiert an die Länder. Genaueres offenbart das BMF natürlich nicht. Dennoch ist bekannt, was in diesen Dateien stehen mus, denn

Warum die Infos der Steuerfahndung Substanz haben (müssen)

  1. Der Whistleblower-Judaslohn ist sehr hoch. Denn der „Verräter“ muss möglichst ausgesorgt haben. Dafür muss er einerseits liefern. Andererseits sofort wegkönnen. Denn sein Verhalten ist in den meisten Staaten auch strafbar. Und gerade Dubai ist nicht zimperlich mit seinen Strafen. Da könnte für so etwas schon mal die Axt zur Hand genommen werden. Der Whistleblower muss also möglichst viel abgreifen, um woanders für immer ein ganz neues Leben anfangen zu können. Wir sprechen hier immer über Millionenbeträge.
  2. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass unsere staatlichen Organe nicht zocken. Da wird Whistleblower-Angeboten auf den Zahn gefühlt. Auf reine Behauptungen fallen die Finanzbehörden nicht herein. Das politische Bundesfinanzministerium bewilligt solche Millionenbeträge nicht einfach so. Es schickt erstmal seine TaskForce. Zentral ist hier das BZSt. Eine gediegene, gut ausgestattete Behörde. Etwa 2.200 bis 2.400 Mitarbeiter, die öffentlich gemachten Zahlen schwanken. Sozusagen die „Drecksarbeiter“ des Ministeriums; hier wird umgesetzt, was oben beschlossen wird. Dort wurde geprüft, ob das angebotene Material dem entspricht, was früher schon Erfolg versprach. Das tat es offensichtlich. Fremdsprachen, Neusortierung der Daten in mundgerechte Umsetzung für die Bundesländer, Algorithmen. Das ist alles kein Problem im BZSt. Die vollziehenden Länderfinanzämter bekommen alles gut nachvollziehbar. Und das im Informationsverbund befindliche Ausland in Europa und Co. auch.
  3. Schließlich dürfen wir den Bundesrechnungshof nicht vergessen. Der schaut sich im Nachgang genau an, wofür hier Millionen an Steuergeld ausgegeben wurden. Gerade, wenn diese Ausgabe ein Verräter-Gschmäckle hat. Und wehe, da ist nicht im Nachgang ein Vielfaches bei herumgekommen! Dann rollen Köpfe.

Was heißt das nun für Betroffene?

Ein (fiktives), aber realistisches Beispiel: Unternehmer Schmidt, Sitz in Deutschland, hatte bis vor Jahren Geld in der Schweiz. Das ist nicht verboten! Der Begriff „Kapitalflucht“ ist ein Neidbegriff. Es kann vielmehr sinnvoll sein, Geld als Reserve im Ausland zu haben. Man muss Erträge daraus im Spannungsfeld von Welteinkommen der Abgabenordnung, Auβensteuergesetz und Doppelbesteuerungsabkommen eben versteuern.

Schmidt hat sein Geld dort auch als Existenzschutz. Wie schnell kommt ein Unternehmer unverschuldet in eine Zwangslage? Kunden zahlen nicht, die Scheidung läuft schief. Dann kommt der Vermögensarrest und auf einmal ist Ende der Liquidität. Mit Geld im Ausland kann man wenigstens erstmal weiteratmen.

Ab nach Dubai

Schmidt hatte aber plötzlich Bedenken wegen der „Verpetzer-DVD“. Er hatte zwar wegen der Niedrigzinsen mit dem Geld in der Schweiz überhaupt nichts verdient. Effektiv hatte er somit keine Steuern hinterzogen. Aber er wollte keinen „roten Reiter“, keinen Vermerk der Steuerfahndung. Also eröffnete er Konten in Dubai – in einheimischer Währung, EURO und Dollar. Um auch Kursdifferenzen durch Übertragungen auszunutzen.

Dubai hat einen der modernsten und liberalsten Finanzmärkte der Welt. Und man plaudert auch nicht. Was die Schweiz längst dahingegeben hat – das Bankgeheimnis – ist dort noch heilig. Weil Informationsabkommen mit dem Ausland fehlen, ruht da normalerweise der See.Schmidt hat aber keinen Wohnsitz in Dubai. Normalerweise kann er da so keine Konten eröffnen. Das erledigen aber dort ansässige Treuhänder via Internet. Er musste nicht einmal hinfahren.

Angst ist ein schlechter Ratgeber

Wäre der Whistleblower nicht gekommen … Schmidt hat alles Geld aus der Schweiz mit dem Betreff „Transferencia“ nach Dubai übertragen. Dort gehen jetzt auch zuweilen Beträge aus Kundenrechnungen ein. Schmidt weiß selbst noch nicht, ob er die in der nächsten Steuererklärung aufführt. Aber plötzlich hat ihn eine panische Furcht ergriffen, er könnte „auffliegen“. Die Folgen sind ihm unbekannt, aber ihm geht Bayern-Boss Ulli Hoeneβ nicht aus dem Kopf. Dieser hat trotz bzw. wegen einer handwerklich schlecht gemachten Selbstanzeige eingesessen.

Das Dümmste, was Schmidt nun tun könnte, wäre eine panische Selbstanzeige mit dem erstbesten Berater. Oft wird damit aufgedeckt, was der Fahndung noch gar nicht bekannt war. Um genau das zu provozieren, schweigt die Finanzverwaltung zu Inhalten. Niemand aber ist gezwungen, sich selbst zu belasten. Und was jedem klar sein sollte: Die Selbstanzeige gibt nur Absolution für Steuerstraftaten! Herkunftsstraftaten – Schwarzarbeit, Schmiergeld etc. – sind nicht befreit und werden verfolgt.

Fazit: Schmidt muss nun gleichzeitig aktiv werden und Ruhe bewahren. Das geht nur mit einem sehr guten Anwalt oder Steuerberater.

Empfehlung: Schmidt sollte sich Anwälte mit unterschiedlichen Herangehensweisen anhören. Die einen raten zu tabula rasa: Das verschafft ein reines Gewissen, ist aber möglicherweise sehr teuer. Andere gehen kalkulierte Risiken ein. Die aber sollte man sich genau erörtern lassen.

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