Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
4172
Anpassungsmodus bei einer laufenden Betriebsrente

Dynamisierung ist nicht einfach abzustreifen

Ohne den Chef geht nichts in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Das was zu machen ist, zeigen die Zahlen: Rund 17 Millionen Deutsche haben eine betriebliche Altersvorsorge. Aber was passiert, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebs sich eintrübt und die Rentenverpflichtungen zu einer schweren Last werden. Kann das Unternehmen dann auch an die Betriebsrente ran?

Verspricht der Betrieb eine Rente, dann sollte er sich genau überlegen, wie er sie im Zeitverlauf anpasst. Gibt der Betrieb einem leitenden Angestellten eine Zusage für eine Betriebsrente und ist dabei eine dynamische Anpassung an die Gehaltsentwicklung in der Branche ein Bestandteil, dann ist ein späterer Ausstieg so gut wie unmöglich. 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt den Anspruch einer Hinterbliebenen auf den vereinbarten Modus bekräftigt. Der Betrieb hatte die Anpassung der Betriebsrente mit der tariflichen Entwicklung in der pfälzischen Eisen- und Metallindustrie verknüpft. Gab es eine Tariferhöhung, profitierten auch die Betriebsrentner in gleicher Höhe. 

Modell war dem Betrieb zu teuer

Weil das dem Betrieb zu teuer wurde und die Ertragslage sich verschlechterte, schwenkte er um auf eine Regelung, wie sie im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) vorgesehen ist. § 16 besagt, dass der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen hat und hierüber dann nach eigenem Ermessen entscheidet. 

Dabei ist die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Einen regelmäßigen zeitlichen Zwang zur Erhöhung kennt das BetrAVG nicht. Trotzdem lehnte das BAG im konkreten Fall die Anwendung ab. 

Widerruf ist kaum durchzusetzen

Ein schlechterer Wirtschaftsverlauf des Unternehmens reiche nicht, zum Widerruf von zugesagten Betriebsrenten und somit auch nicht zur Änderung der Anpassungsregelung. 

Nicht einmal eine wirtschaftliche Notlage könne nach den gesetzlichen Ansagen des BetrAVG einen Widerruf von Versorgungszusagen begründen.

Fazit: Die größten Gestaltungsspielräume bei der Fortschreibung von Betriebsrenten ergeben sich aus § 16 BetrGAVG. Sie sind deshalb gegenüber anderen Regelungen vorzuziehen.

Urteil: BAG vom 8.12. 2020, Az.: 3 AZR 64/19

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 11: Performance, Gewinner und Verlierer

Vermögensverwalter kämpfen um jeden Punkt

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt sich das Benchmarkdepot von Projekt 8 (Vermögensverwaltende Fonds) als klarer Sieger: Es erzielt den höchsten Vermögenszuwachs und reduziert zugleich das Risiko. Kein anderes Depot erreicht diese Rendite. Weil in dieser Woche keine Transaktionen stattfanden, spiegeln alle Ergebnisse ausschließlich die Marktbewegungen wider – ein präziser Blick auf die strukturelle Stärke der Portfolios.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Gewinner, Verlierer und Handelsstrategien

Die Frontrunner in KW 11 heißen: FV Frankfurter Vermögen AG, Volksbank Vorarlberg e. Gen. und Berliner Sparkasse

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt Projekt 7 (Private Banking Depot), wie unterschiedlich Vermögensverwalter agieren. Wer übertrifft die Benchmark, wer fällt zurück – und welche Rolle spielen Handelsaktivitäten? Die Woche liefert klare Antworten und schärft den Blick für die Stärke einzelner Portfolios.
  • Wochenbericht zu Projekt V in KW 11: Rendite, Risiko und Marktdynamik

Stabile Woche, klare Signale: Wer schlägt das Benchmarkdepot?

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Die Kalenderwoche 11 verläuft im Performance‑Projekt 5 (vermögensverwaltende Fonds) ruhig, aber richtungsweisend: Das Benchmarkdepot steigert sein Vermögen leicht und reduziert gleichzeitig den maximalen Drawdown. Mehrere Vermögensverwalter erzielen deutliche Zugewinne und übertreffen den Referenzwert klar, während andere Institute spürbar zurückfallen. Eine Woche der Stabilität mit klaren Gewinnern und Verlierern.
Zum Seitenanfang