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Wer den Schaden hat, braucht für die Steuer nicht zu sorgen

Einkommensteuer auf Schadenersatzleistung

Chart zeigt der Entwicklung eines Finanzprodukts. Copyright: Pexels
Wenn ein Vermögenschaden eintritt, darf man als Geschädigter in der Regel auf Haftpflichtleistungen aus einer entsprechenden Versicherung hoffen, die die meisten Emittenten und auch Vermögensverwalter abschließen. Normalerweise ist diese Erstattung steuerfrei. Aber bei einer unternehmerischen Beteiligung ist das in bestimmten Fällen anders.

Schadensersatzahlungen aus einer Vermögensschadenhaftpflicht unterliegen in bestimmten Situationen der Einkommensteuer. Der Bundesfinanzhof hat gerade ein für Anleger positiveres Urteil des Landgerichts gecancelt.  Dies hatte noch die gesamte Schadensersatzzahlung als nicht der Einkommensteuer unterliegend eingestuft.

Der Kläger im Urteilsfall war – neben weiteren 259 Personen – als Kommanditist an einer gewerblich tätigen GmbH & Co. KG beteiligt. Die Beteiligung war durch Vermittlung einer Bank unter Verwendung eines von einer GmbH  erstellten Beteiligungsprospektes zustande gekommen.

Schadensersatz erstritten

Aufgrund fehlerhafter Angaben in dem verwendeten Prospekt erstritt der Kläger in der Folgezeit Schadensersatzleistungen gegen die GmbH. Dazu Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten überm Basiszinssatz. Das Geld floss Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche aus der Kommanditbeteiligung an der GmbH & Co. KG.

Wenn der geprellte Anleger den Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung selbst erhält, kann ein steuersatzbegünstigter Betriebsveräußerungsgewinn vorliegen. Dafür kann einmal im Leben ein Steuerfreibetrag von bis zu maximal 45.000 Euro in Anspruch genommen werden.

Einkommensteuerpflichtige gewerbliche Einkünfte

Aber: Erhält der Anleger den Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung von Ansprüchen, die nicht der Übertragung der Beteiligung selbst entsprechen, führt die Abtretung zu regulär zu besteuernden gewerblichen Einkünften. Entsprechend sind Verzugs- und Rechtshängigkeitszinsen zu behandeln, die der Anleger erstritten hat.

Prospekthaftung bedeutet, dass der Emittent eines Wertpapiers, einer Vermögensanlage oder einer prospektpflichtigen Emission und ggf. das Konsortium für entstandene Schäden haften. Das gilt immer dann, wenn der Emissionsprospekt eines Wertpapiers oder eines geschlossenen Fonds unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission enthält.

Hinweis: Prospekthaftung bedeutet, dass der Emittent eines Wertpapiers, einer Vermögensanlage oder einer prospektpflichtigen Emission und ggf. das Konsortium für entstandene Schäden haften. Das gilt immer dann, wenn der Emissionsprospekt eines Wertpapiers oder eines geschlossenen Fonds unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission enthält.

Fazit: Wer sich als Mitunternehmer, also mit unternehmerischen Mitspracherechten und Unternehmerrisiko, an einem Fonds in der Rechtsform einer gewerblich tätigen GmbH & Co. KG beteiligt hat und später nach den Grundsätzen der Prospekthaftung Schadensersatz eingefordert und erhalten hat, muss auf den Schadensersatz Einkommensteuer zahlen.

Urteil: BFH, IV R 20/18

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