Einsatz als Mietwagen ist eine relevante Information
musste jetzt ein Oberlandesgericht entscheiden.
Nutzung als Mietwagen ist anzugeben
Beim Wiederverkauf eines Pkw muss der Verkäufer angeben, wenn dieser als Mietwagen eingesetzt wurde. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Ein Autohaus bot im Internet ein Fahrzeug als Gebrauchtwagen an, das zuvor knapp ein Jahr lang als Mietwagen in Spanien zum Einsatz kam. Einen Hinweis darauf gab der Verkäufer nicht. Vermerkt war in der Anzeige nur, dass das Fahrzeug bislang nur einen Halter hatte.
Der 6. Zivilsenat des OLG war damit nicht einverstanden. Denn: Bei der Mietwageneigenschaft handele es sich um eine wesentliche Information, die für die Entscheidung des Käufers ein erhebliches Gewicht habe.
Fazit
Ein Autoverkäufer darf keine Verkaufsanzeigen schalten, in dem der Hinweis auf den Einsatz als Mietwagen fehlt.
Urteil: OLG Oldenburg vom 15.3.2019, Az.: 6 U 170/18