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Energie – an Energieauditpflicht denken

Energieaudits müssen wiederholt werden

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Weil bis Ende 2015 das Erste durchgeführt wurde, ist bis Ende des Jahres das zweite fällig. Die Bafa kontrolliert die Durchführung und kann Bußgelder bis 50.000 Euro festlegen...

Denken Sie an die Pflicht zum Energieaudit! Alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen regelmäßig einen Energieaudit machen. Aber noch immer sind viele Unternehmen nicht zum zweiten Mal auditiert. Bei etwa 10% der ungefähr 80.000 verpflichteten Unternehmen fehlt das Audit noch.

Das Wiederholungsaudit ist bis spätestens vier Jahre nach dem ersten Audit durchzuführen. Die letzte Frist für das erste Energieaudit war der 5.12. 2015. Daher ist noch bis Ende dieses Jahres die Wiederholung fällig. Die Bafa kontrolliert die Durchführung ziemlich streng. Wird das Audit nicht erneuert, drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.

Es droht Arbeitsstau bei Energieberatern

Unternehmen, die sich nicht frühzeitig kümmern, laufen in eine Zeitfalle. Denn zum Ende des Jahres droht ein Arbeitsstau bei den Auditoren. Sie müssen das Audit bis Jahresende noch bei etwa 8.000 Firmen durchführen. Das wird knapp. Denn es gibt nur 4.000 Auditoren.

Insbesondere kleinere Firmen gehen hier ins Risiko. Häufig wird der Arbeitsaufwand für das Audit unterschätzt. Sie bestehen aus der Datenerhebung, einer vor-Ort-Begehung, in der Effizienzpotenziale aufgedeckt und analysiert werden und einem Umsetzungsplan. Häufen sich gegen Jahresende die Anfragen bei den Energieberatern, ist es wahrscheinlich, dass sie nicht alle Audits fristgerecht fertigstellen können.

Weitere Informationen

Hinweis: Unter https://tinyurl.com/yxwjug7y
finden Sie die Webseite der Bafa mit weiteren Informationen zum Audit.

Fazit

Initiieren Sie schnellstens die Energieaudits. Es drohen empfindliche Bußgelder beim Fristenverstoß. Dabei ist eine Umsetzung der vorgeschlagenen Sparmaßnahmen nicht verpflichtend.

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