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Vertrag macht Kraftwerksschließungen teuer und bremst Energiewende aus

Energiecharta verteuert Energiewende unnötig

Strommasten in einer Landschaft. Copyright: Pixabay
Der Energiecharta-Vertrag ist ein mächtiger Hebel für Kohlekraftwerksbetreiber, hohe Entschädigungen für die Abschaltung der Kraftwerke im Zuge der Energiewende zu erhalten. Der Vertrag wurde Mitte der neunziger Jahre von 53 Ländern weltweit unterzeichnet, darunter den EU-Mitgliedsstaaten.

Der Energiecharta-Vertrag bremst in seiner jetzigen Form die Energiewende weltweit aus. Eine Neuformulierung ist die einzige Chance, die negativen Wirkungen des Vertrags zu verhindern. Der Vertrag verteuert die Energiewende unnötig. Er diente Mitte der neunziger Jahre dazu, Staaten des ehemaligen Ostblocks in die globalen Energiemärkte einzubinden.

53 Staaten und Institutionen, darunter die EU-Mitgliedsstaaten, haben den Vertrag unterzeichnet. Das Problem ist der Schutz von Auslandsinvestitionen. Damit können ausländische Unternehmen, die in Kraftwerke investiert haben, gegen die Energiewende eines Landes klagen. Sie haben gute Chancen auf hohe Abfindungen.

Verdreifachung der Klagen auf Grundlage des Vertrags

Insgesamt haben sich die Klagen auf Grund des Vertrags in den letzten Jahren mehr als verdreifacht. So hat Vattenfall die Bundesrepublik wegen des Atomausstiegs verklagt und RWE sowie Uniper die Niederlande wegen dem Ende der Kohleverstromung. Dabei geht es um alte, längst abgeschriebene Kraftwerke. Ein Austritt aus dem Vertrag, wie es Italien 2016 machte, bringt nicht viel. Denn auch nach dem Austritt gilt der Investitionsschutz 20 Jahre weiter.

Ein Urteil des EuGH von Anfang September hat die Zuständigkeit von Schiedsgerichten abgelehnt, die im Rahmen des Vertrags von Unternehmen angerufen werden können. Der Vertrag wurde aber, im Gegensatz zur Behauptung  vieler Medien, nicht gekippt. Unternehmen können weiterhin auf Grundlage des Vertrags Staaten vor staatlichen Gerichten wegen der Energiewende verklagen.

Nur eine Neuverhandlung kann vor überhöhten Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber schützen

Nur eine Neuverhandlung des Vertrags bietet einen Ausweg vor überhöhten Entschädigungen. Verhandlungen dazu laufen schon seit 2017. Sie werden von der EU geführt. Deren Forderungen sind halbherzig. Fossile Kraftwerke sollen bis in die dreißiger Jahre weiter geschützt werden. Nur wenn die Verhandlungen in Zukunft auf Regierungsebene geführt werden, ist eine schnelle Einigung möglich. Das könnte hohe Entschädigungszahlungen für die Schließung von Kohlekraftwerken weltweit verhindern.

Fazit: Die kommende Regierung muss das Thema auf höchster Ebene angehen, wenn die Energiewende Erfolg haben soll.

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