Energy-Sharing für KMU
Energy-Sharing kann die Stromkosten senken und soll jetzt auch in Deutschland möglich werden. Davon können kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Das Bundeswirtschaftsministerium hat vor wenigen Tagen einen entsprechenden Referentenentwurf zur Reform des Energiewirtschaftsgesetz vorgelegt. Er könnte schon bis Ende des Jahres als Gesetz beschlossen werden.
Energy-Sharing für KMU
Energy-Sharing ist die Nutzung erneuerbarer Energien durch eine Gemeinschaft aus Erzeugern und Verbrauchern in einer Region. Denn wo es größere Wind- oder Solarparks gibt, kann ein niedrigerer Strompreis als üblich erzielt werden. Geplant ist laut Entwurf, dass Stromlieferungen und -abrechnungen über einen zentralen Lieferanten abgewickelt werden. Der muss zuvor von den Erzeugern ausgewählt werden. Der Lieferant nimmt den Strom der Erzeuger ab und besorgt den Reststrom für die Kunden, wenn die Erzeuger nicht liefern können. Für den Austausch der Verbrauchs- und Erzeugungsdaten sieht das Gesetz den Aufbau einer zentralen Plattform vor.
Besonders regionale Versorger (Stadtwerke) können von der Idee profitieren. Sie könnten neue Gemeinschaften schnell aufbauen. Als Unternehmen können nur KMU am Energy Sharing teilnehmen. Größere müssen auf andere Modelle, wie PPAs (also direkte Abnahmeverträge mit den Wind- und Solarparks) ausweichen.