Entsenderichtlinie soll präzise gestaltet werden
Die Diskussion über die Reform der Entsenderichtlinie spitzt sich zu. Deutsche Wirtschaftsverbände fürchten, dass die Richtlinie weiter für Konkurrenz im Inland sorgt, die sie als unlauter empfinden. Sie folgen im Kern den Vorstellungen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron.
Danach soll es zwei Grundsätze geben:
Die in einem Land geltenden Mindestarbeitsbedingungen wie Urlaubs- oder Arbeitszeit müssen auch von ausländischen Unternehmen bei einer Entsendung eingehalten werden.
Es müssen die per Gesetz oder durch allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge vorgeschriebenen Mindestlöhne des Landes gezahlt werden, in dem der entsandte Arbeitnehmer tätig ist.
Osteuropäer lehnen Kommissionsentwurf ab
Bisher ist laut Entsenderichtlinie nur der jeweils geltende Mindestlohn maßgeblich. Im Entwurf der Kommission ist vorgesehen, dass nach spätestens zwei Jahren auch die Tarifverträge und sonstigen nationalen Vorschriften gelten sollen. Dazu würden auch die Abgaben an die jeweiligen Sozialversicherungen gehören.
Gegen den Entwurf haben sich elf osteuropäische Länder ausgesprochen. Es soll bei der bisher geltenden Anbindung lediglich an den Mindestlohn und der Zahlung von Sozialabgaben nach dem Recht des Entsendelandes bleiben. Ihr Gegenkonzept sieht vor, dass ausländische Unternehmen in Polen oder Tschechien nach einer (kurzen) Übergangszeit den in der Heimat geltenden Tarif zahlen.
Wozu man sich dann bei eigenen Unternehmen im Ausland auch verpflichten würde ...
Fazit: Die Reform der 1996 beschlossenen Entsenderichtlinie wird zu einem weiteren Streitpunkt in der EU. Eine Einigung wird – wenn überhaupt – erst nach dem Brexit im März 2019 möglich sein.