Entspannung im nordamerikanischen Handelsstreit
Der nordamerikanische Handelsstreit zwischen den USA und Kanada entspannt sich. Am Dienstag nahm Washington den 10%igen Strafzoll (Ad-Valorem-Zoll ) auf Aluminium kanadischen Ursprungs zurück und ersetzte ihn durch Quotenbeschränkungen. Die zollfreie Behandlung der Waren erfolgt rückwirkend zum 1. September 2020. Kanada setzt wiederum geplante Gegenmaßnahmen aus.
Die USA begründen das mit der Erwartung, dass sich das Handelsvolumens von unlegiertem, rohem Aluminium für den Rest des Kalenderjahres normalisiert. Der Streit ist also noch nicht endgültig vom Tisch.
Bleiben Sie als betroffener Produzent wachsam. Die Zölle könnten erneut eingeführt werden, wenn sich die Erwartung Washingtons nicht erfüllt.
Empfehlung: Identifizieren Sie Möglichkeiten, um Zollzahlungen ggf. aufzuschieben. Hier kommen Zolllager oder Außenhandelszonen infrage. Welche Optionen haben Sie als Hersteller in Kanada, den Zollwert importierter Produkte zu minimieren, die möglicherweise zusätzlichen Zöllen unterliegen? Dazu zählen z. B. die Entflechtung nicht produktbezogener Kosten von Produktpreisen oder die Neubewertung der aktuellen Verrechnungspreise importierter Produkte.