Erbschaftssteuerliche Erleichterung bei GmbH-Anteilen
GmbH-Anteile unterliegen im Erbfall der Erbschaftsteuer, es gibt jedoch steuerliche Erleichterungen. Diese gelten nur, wenn der Erblasser mehr als 25% der Anteile besaß. Zudem stehen persönliche Freibeträge zur Verfügung.
GmbH-Anteile unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Aber es gibt Erleichterungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. GmbH-Anteile können steuerlich begünstigt sein, wenn der Erblasser mehr als 25% der GmbH besaß (§ 13b Absatz 1 Nr. 4 ErbStG). In diesem Fall kommt ein sogenannter Verschonungsabschlag von 85-100% zur Anwendung, wenn die GmbH weiterhin vom Erben betrieben wird. Zusätzlich müssen be...