Erbschaftsteuer: Anteile korrekt bewerten
Anteile an einer GmbH (Kapitalgesellschaft) gehören derzeit nur dann zum begünstigten Vermögen, wenn der Anteil des vererbenden Gesellschafters mehr als 25% an der GmbH beträgt. Von zentraler Bedeutung ist der sogenannte "Verschonungsabschlag, der 85% bzw. 100% betragen kann.
Die Voraussetzungen für die steuerliche Verschonung sind im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Unter anderem