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Aktuelle steuerliche Erleichterungen bei Erbschaften einer GmbH

Erbschaftsteuer: Anteile korrekt bewerten

GmbH-Anteile unterliegen im Erbfall der Erbschaftsteuer. Es gibt jedoch steuerliche Erleichterungen. Diese gelten nur, wenn der Erblasser mehr als 25% der Anteile besaß. Zudem stehen persönliche Freibeträge zur Verfügung.

Anteile an einer GmbH (Kapitalgesellschaft) gehören derzeit nur dann zum begünstigten Vermögen, wenn der Anteil des vererbenden Gesellschafters mehr als 25% an der GmbH beträgt. Von zentraler Bedeutung ist der sogenannte "Verschonungsabschlag, der 85% bzw. 100% betragen kann. 

Die Voraussetzungen für die steuerliche Verschonung sind im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Unter anderem


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