Erbschaftsteuer: Anteile korrekt bewerten
GmbH-Anteile unterliegen im Erbfall der Erbschaftsteuer. Es gibt jedoch steuerliche Erleichterungen. Diese gelten nur, wenn der Erblasser mehr als 25% der Anteile besaß. Zudem stehen persönliche Freibeträge zur Verfügung.
Anteile an einer GmbH (Kapitalgesellschaft) gehören derzeit nur dann zum begünstigten Vermögen, wenn der Anteil des vererbenden Gesellschafters mehr als 25% an der GmbH beträgt. Von zentraler Bedeutung ist der sogenannte "Verschonungsabschlag, der 85% bzw. 100% betragen kann.
Die Voraussetzungen für die steuerliche Verschonung sind im Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Unter anderem