Erhaltungsrücklagen: Wann sie als Werbungskosten gelten
Ein BFH-Urteil bestätigt: Ein Abzug von Erhaltungsrücklagen als Werbungskosten ist erst bei der tatsächlichen Verausgabung möglich. Denn das Recht wird bei Erhaltungsrücklagen anders ausgelegt als bei Vorschüssen für Betriebs- und Verwaltungskosten.
Erhaltungsrücklagen für Immobilien können erst als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie für die Instandhaltung der Immobilie eingesetzt werden. Bei der Vermietung von Eigentumswohnungen leisten in der Regel die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft monatliche Wohngeld-Zahlu...