Es bleibt dabei: Kein Urlaubsanspruch in der Elternzeit
Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf gesetzlichen Urlaub. Ein häufiges Missverständnis ist durch ein BAG-Urteil jetzt geklärt. Und: Diese Entscheidung steht im Einklang mit den ‚urlaubsfreundlicheren' Voten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).