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Fragwürdige grüne Finanzierung

EU-Taxonomie zu kompliziert für KMU

Die EU-Taxonomie für grüne Anleihen und Unternehmen ist zu komplex, um auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angewendet zu werden. Damit drohen KMU durch das Raster zu fallen, wenn sie Anleihen begeben wollen. In Zukunft könnte das sogar zu einer erschwerten Kreditaufnahme führen.

Die EU-Taxonomie ist zu komplex, um auf kleinvolumige Anleihen angewendet zu werden. In der Taxonomie-Verordnung legt die EU fest, welcher Kriterien erfüllt sein müssen, damit Anlageprodukte wie Altersvorsorgeprodukte, Anleihen oder Aktien ökologisch nachhaltig sind.

Kriterien nicht nur für Klimaschutz, sondern auch Wasserschutz, Kreislaufwirtschaft und anderes

Kernpunkt sind die im Dezember letzten Jahres vorgestellten Regeln zum Klimaschutz. Hinzu kommen noch Regeln zum Wasserschutz, zur Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zum Schutz von Ökosystemen. Nach den Vorgaben der Taxonomie muss nicht nur gezeigt werden, dass ein bestimmtes Umweltziel wie der Klimaschutz gefördert wird, sondern auch, dass die anderen Umweltbelange nicht negativ beeinflusst werden. Voraussichtlich Ende 2021 werden die gesamten Vorgaben der Taxonomie vorliegen und dann innerhalb von 12 Monaten in Kraft treten.

Beurteilung von Projekten und Unternehmen mit erheblichem Aufwand verbunden

Die Beurteilung der Nachhaltigkeit wird mit Kosten und erheblichem administrativem Aufwand verbunden sein. Dieser ist für kleinere Unternehmen kaum tragbar. KMU können deshalb ihre Anleihen demnächst nicht als "grün" bezeichnen, obwohl sie den Kriterien eigentlich entsprechen. In Zukunft könnte die Definition auch auf Kredite ausgedehnt werden. Schließlich ist es Ziel der EU, dass die Wirtschaft ökologischer wird. Damit könnte die Kreditaufnahme für KMU generell schwieriger werden.

Empirische Kriterien sinnvoll

Grundsätzlich hält man beim BVK eine Definition grüner Anlagen nach empirischen Kriterien, wie es die EU gemacht hat, für sinnvoll. Die Definitionen sollten aber weniger kleinteilig sein, so der Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK). 

Prinzipienbasierte Vorgaben lassen zu viel Spielraum

Eine Definition nach prinzipienbasierten Vorgaben würde zu große Spielräume lassen. So zeigte eine Untersuchung der weltweit größten Banken kürzlich, dass diese zwischen 2015 und 2018 Öl- und Gasförderprojekte mit einem Volumen von 1,9 Billionen USD finanziert haben. Werden alle Lagerstätten ausgebeutet, übertrifft dies die für das Pariser 2-Grad-Ziel möglichen Emissionen bei weitem. Dennoch haben die Banken ein positives Umweltrating. Sie können daher in nachhaltige Portfolios aufgenommen werden. Denn sie haben nicht in Kohleabbau investiert und das ist derzeit die Vorgabe, wenn ein Unternehmen nicht als klimaschädlich gelten soll. Andere Emissionen werden ignoriert.

Fazit: Die EU-Taxonomie ist zu komplex, um auf kleine Anleihen und damit auf kleine Unternehmen angewendet zu werden. Die Regeln sollten weniger kleinteilig sein, um auch KMU grüne Anleihen zu ermöglichen.

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