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Geldstrafen müssen verhältnismäßig sein

EuGH reduziert Strafen für Chefs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt die Höhe der Geldstrafen gegen Geschäftsführer, die gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen, gedeckelt. Illegale Beschäftigung ist trotzdem ein erhebliches geschäftliches Risiko.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schont Geschäftsführer, die gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Richter haben die Höhe der Geldstrafen gegen gedeckelt. In Österreich sollten Firmen-Chefs, die 217 kroatische Arbeiter ohne die notwendigen Papiere illegal beschäftigten, ein Bußgeld in Höhe von drei Mio. Euro zahlen. Außerdem hatte die Bezirksregierung noch zusätzlich gegen jedes der vier Vorstandsmitglieder Geldstrafen von 2,6 bzw. 2,4 Mio. Euro verhängt.

Geringere Geldstrafe angesagt

Der EuGH hat diese hohen Strafen kassiert. Damit hat er die Maßstäbe für ganz Europa gesetzt. Das Ziel der Geldstrafe, nämlich die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften Nachdruck zu verleihen, sei auch mit einer geringeren Geldstrafe zu erreichen.

Die Bußgelder hätten ein unverhältnismäßig hohes Ausmaß. Das Gericht wies daraufhin, dass bei Nichtzahlung die Geschäftsführer 1.736 bzw. 1.600 Tage in Haft gegangen wären.

Fazit

Strafen müssen im rechtsstaat verhältnismäßig sein. Egal in welcher „Angelegenheit" sie verhängt werden.

Urteil: EuGH vom 12.9.2019, Az.: C-64/18

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