Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2167
10 Jahresfrist für Erbschaftsteuer umgehen

Familienheim: Wenn Wohnen unzumutbar ist

Familienheim. © fotoman1962 / stock.adobe.com
Familienheime nehmen eine Sonderstellung in der Besteuerung ein. Unter gewissen Bedingungen sind sie von der Erbschaftsteuer freigestellt. Aber was ist, wenn das Bewohnen des Familienheimes aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Darüber hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Das Urteil fiel klar aus: Familienheime sind auch dann von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht bewohnt werden können. Geklagt hatte eine Erbin, die nach sieben Jahren aus dem Familienheim ausgezogen war. 

10-Jahresfrist nicht eingehalten

Das Haus sei wegen des baulichen Zustands nicht mehr nutzbar gewesen. Zudem war es ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen, sich ohne fremde Hilfe in dem Haus zu bewegen. Nach ihrem Auszug wurde das Haus abgerissen. Dennoch forderte das Finanzamt die Zahlung der Erbschaftsteuer, da die Dame nicht die volle Frist von 10 Jahren in dem Haus gewohnt hatte. Erst nach dieser Zeit muss für Familienheime keine Erbschaftsteuer mehr gezahlt werden.

Der bauliche Zustand des geerbten Gebäudes stellt für sich genommen keinen „zwingenden“ Grund für die Aufgabe der Selbstnutzung dar. Doch nach Auffassung des BFH können gesundheitliche Gründe die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken unmöglich machen.  Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Erwerber seinen Haushalt in dem Familienheim nicht mehr selbstständig führen kann, weil er dafür zu großer externer Hilfe- und Pflegeleistungen bedarf. Allein die regelmäßige Inanspruchnahme der üblichen Unterstützungsleistungen genügt dafür allerdings nicht. Das Finanzgericht muss den Fall jetzt nochmals prüfen.

Fazit: Es gibt gute Gründe dafür, eine geerbte Immobilie auch vor dem Ablauf von 10 Jahren aufzugeben. Prüfen Sie anhand des BFH-Urteils, ob alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Fordert das Finanzamt dennoch die Erbschaftsteuer nach, hat ein Einspruch mit Verweis auf das Urteil gute Chancen.

Urteil: BFH, Urteil II R 18/20

Meist gelesene Artikel
  • Der Münchhausen aus dem Sauerland oder: Die Lüge als Staatsräson

Friedrich Merz spielt mit der Demokratie

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Lüge und Wortbruch sind in der Politik allgegenwärtig – Niccolò Machiavelli (1469–1527) hatte sie einst zum Handwerkszeug des cleveren Machtpolitikers erklärt. Doch was unterscheidet die Dreistigkeit eines Donald Trump von der „Weisheit“ eines Friedrich Merz? FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber wirft seinen Blick auf die „Kunst der politischen Täuschung“ in Deutschland. Er offenbart unbequeme Wahrheiten und wirft die Frage auf: Welche Lügen akzeptieren Wähler noch – und welche nicht mehr?
  • Fuchs plus
  • Klimaneutralität im Grundgesetz: Ein Blick in die Zukunft

Klimaschutz-Kritiker können zu Verfassungsfeinden werden

Die grundgesetzliche Festschreibung des Ziels "Klimaneutralität bis zum Jahr 2025" wird Wohlstand in erheblichem Ausmaß vernichten. Es wird eine Gesetzesgrundlage geschaffen, mit der zahlreiche wirtschaftliche Entscheidungen massiv beeinflusst und gesteuert werden. Außerdem besteht das Risiko, dass die Festschreibung im Grundgesetz zu großen Eingriffen in persönliche Freiheiten führen wird. FUCHSBRIEFE wagen einen Blick in die Zukunft.
  • Fuchs plus
  • Alarm am Anleihemarkt

Friedrich Merz kurbelt die Inflation an

Die EZB hat gestern ihr Bekenntnis zur Staatsfinanzierung abgelegt. Statt Vorsicht walten zu lassen, unterstützt sie den von Deutschland und Europa eingeschlagenen expansiven fiskalischen Kurs durch die Verbilligung des Geldes. Das kann nur eine Folge haben: anziehende Geldentwertung. Die Anleihenrenditen schießen bereits nach oben.
Neueste Artikel
  • Monitoring bestätigt positiven Eindruck der Bank für Kirche und Caritas eG

Bank für Kirche und Caritas eG: Die Vertrauensampel leuchtet auf Grün

Illustriert mit ChatGPT
Die Vertrauenswürdigkeit von Private Banking-Anbietern spielt eine essenzielle Rolle für die Sicherung fairer und dauerhafter Geschäftsbeziehungen. Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz hat bei ihrem Monitoring der Bank für Kirche und Caritas eG, kurz BKC keine Hinweise auf unethisches Verhalten gefunden. Die dazugehörige Selbstauskunft basiert auf einem detaillierten Fragebogen. So hat die Bank auch in ihrer Selbstauskunft klare Strukturen dargelegt, vor allem im Umgang mit Beschwerden.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025: B. Metzler seel. Sohn & Co. in der Ausschreibung

Ehrlichkeit ist Trumpf

Erstellt mit ChatGPT und CANVA
Die Metzler-Gruppe möchte ein Bankhaus mit Eigensinn sein und plädiert im Private Banking für die Kunst der Einfachheit. Das zuvor genannte Geschäftsfeld des Instituts beinhaltet zum einen die Vermögensverwaltung und zum anderen die sogenannte Vermögenstreuhand. Als Mäzen und Förderer setzt sich Metzler überdies schon seit jeher für soziale und kulturelle Belange ein. Von diesen Erfahrungswerten profitieren auch Stiftungen. Aber passt das Metzler Private Banking zur Stiftung Denkmalpflege?
  • Fuchs plus
  • Bessere CO2-Bilanz mit HVO-Mischkraftstoff

Virtuell Bio-Diesel tanken

Viele Lkw könnten Bio-Diesel tanken und damit ihre CO2-Bilanz aufbessern. Allerdings gibt es noch nicht an vielen Zapfsäulen Bio-Diesel. Das will ein Unternehmen nun mit einem „Biofuel Swap“ ändern. FUCHSBRIEFE stellen das System vor.
Zum Seitenanfang