Familienheim: Wenn Wohnen unzumutbar ist
Familienheime nehmen eine Sonderstellung in der Besteuerung ein. Unter gewissen Bedingungen sind sie von der Erbschaftsteuer freigestellt. Aber was ist, wenn das Bewohnen des Familienheimes aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Darüber hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Das Urteil fiel klar aus: Familienheime sind auch dann von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie