Familienkasse muss Kindergeld vorbehaltlos auszahlen
Fazit: Was die Kindergeldkassen hier machen wollten, grenzte an Behördenwillkür. Gut, dass der BFH dem ein Ende gesetzt hat.
Urteil: BFH III R 66/18
Hinweis: Mit Wirkung für ab dem 18.7.2019 gestellte Kindergeldanträge hat die Verwaltung inzwischen für eine Gesetzesänderung in ihrem Sinne gesorgt.