Brexit: Was Seminaranbieter Ihnen sagen müssen
In vielen Unternehmen regiert gefährliches Halbwissen in Sachen Brexit. Bei wichtigen Detailfragen kommen viele Geschäftsführer ins Schwitzen. Wer sich auf die vermeintliche „Expertise" im eigenen Unternehmen verlässt, handelt fahrlässig. Um (mehrere) Spezialseminare kommen Sie nicht herum. Wir sagen Ihnen, welche Themen Anbieter mindestens abdecken sollten.
Die kritischen Themenfelder, bei denen Unternehmen schnell an ihre Grenzen stoßen, sind:
- Kennen Sie sich mit Exporten in Drittländer aus?
- Wissen Sie, wie sich Ihre Lieferantenerklärungen ändern?
- Behalten Ihre Produkte den Warenursprung EU – auch wenn Teile aus Großbritannien stammen?
- Haben Sie bereits ein „Internal Compliance Programm" (IPC)?
- Ist Ihnen bewusst, was Sie bezüglich ihrer Güter und Genehmigungen anpassen müssen?
Diese Inhalte sollte ein Seminar haben:
- Übergangsphase
- UK als eigenständiger Handelspartner
- Auswirkungen auf Nachweise
- Genehmigungsmanagement
- Dreiecksgeschäfte
- Überführung von Waren in Zollverfahren
- besondere Verfahren (Zolllagerbewilligung etc.)
- Möglichkeiten der aktiven und passiven Veredelung
- Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Waren, insbesondere Dual-Use-Güter
- Sicherheitsleistungen für potenzielle und tatsächliche Zollschulden
- Klassifizierung (mit Verboten und Beschränkungen)
- Produktzulassung zum EU-Markt
- anwendbare WTO- und GATT-Bestimmungen
- umsatzsteuerliche Änderungen, z.B. Wegfall der umsatzsteuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung
- Anwendbarkeit von Antidumping- und Ausgleichszöllen
- Vorteile für den AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) etc.
Fazit: Aus diesen komplizierten Sachverhalten ergibt sich die Umstellung Ihres internen Kontrollsystems. Bestimmen Sie Teilnehmer aus Export, Vertrieb, Versand, Zoll, Import, Einkauf und Recht. Holen Sie Rat bei verschiedenen Institutionen/Experten ein. Informieren Sie auch bei Ihrer zuständigen IHK.