EU denkt bei TTIP um
Die TTIP-Verhandlungen werden länger dauern als gedacht. Vor allem müssen auch in Europa noch Hausaufgaben gemacht werden.
Die EU will die Schiedsgerichtsklauseln im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP modifizieren. Brüssel will aus dem umstrittenen Thema die Luft herauslassen. Grund sind die Online-Konsultationen der EU-Kommission, die den Investorenschutz als größtes Ärgernis des TTIP-Abkommens offenbarten. Eine Enteignung von Unternehmen soll möglich sein, außer es geht „offensichtlich unrechtmäßig“ zu. Damit ist die normale Gerichtsbarkeit gefordert, die auch ausländischen Investoren in Europa offensteht. Der neue Plan orientiert sich am nahezu ausverhandelten EU-Handelsabkommen mit Kanada (CETA). Bisher sollten die Urteile der Schiedsgerichte nicht mehr angefochten werden können. Ursprünglich sollten die Schiedsgerichte vor allem maximalen Schutz in Drittstaaten wie etwa China gewährleisten. Deren Gerichte urteilen nicht wirklich rechtsstaatlich. Um aber das Reich der Mitte nicht zu verärgern, sollte die Schiedsgerichtsbarkeit auch im transatlantischen TTIP die Norm darstellen. Die EU will jetzt eine zweite Instanz. Diese könnte ein offizieller Internationaler Handelsgerichtshof nach dem Vorbild des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag sein. Noch hat sich die EU intern nicht auf diese neue Verhandlungslinie geeinigt. Mit der Schiedsgerichtsbarkeit wäre ein wesentliches Hindernis vom Tisch. Die USA könnten auf das Modell einschwenken. Andere offene Fragen müssen dagegen noch in der EU selbst geregelt werden. Dazu gehören der Markenschutz von regionalen Lebensmitteln („Schwarzwälder Schinken“), das Urheberrecht sowie der Datenschutz bei der Industrie 4.0. Hier müssen die Europäer noch ihre Hausaufgaben machen.
Fazit: Die Entschärfung der Schiedsgerichtsproblematik bringt TTIP voran. Dennoch dürfte der Zeitplan nicht zu halten sein. Frühestens 2016 ist mit einem Abschluss zu rechnen.