Leichtere Vollstreckung
Die Bundesregierung will in Umsetzung einer EU-Richtlinie die Vollstreckung von Zahlungen im Ausland erleichtern.
Die Bundesregierung will in Umsetzung einer EU-Richtlinie die Vollstreckung von Zahlungen im Ausland erleichtern. Wichtigster Fortschritt ist der Wegfall des „Vollstreckbarerklärungsverfahrens“. Dies musste bisher vor der Vollstreckung ausländischer Titel laufen. Geregelt ist auch die Anerkennung inländischer Titel, die in anderen EU-Staaten vollstreckt werden sollen. Das Gesetz soll noch im Sommer in Kraft treten.