Luftfracht-Alarm
Ab März drohen Engpässe bei der Exportabwicklung. Grund: Bei den Behörden stapeln sich die Dokumente in Sachen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) aller unmittelbar an der Aircargo-Lieferkette Beteiligten (geschätzt 100.000 auf Halde). Am 4. März läuft die Übergangsfrist aus. BDI und Speditionsverband (DSLV) hatten bereits 2017 gewarnt. Wenn sich nichts tut, sei der Wirtschaftsstandort gefährdet.
Das neue Luftsicherheitsgesetz verpflichtet Transporteure zu einer ZÜP für jeden Fahrer. Derzeit kann es schon mal bis zu 3 Monaten dauern, bis ein Antrag durch ist. Antragsteller müssen auch Nachweise über die vergangenen zehn Jahre (Führungszeugnis etc.) beibringen – bei Arbeitsverhältnissen im Ausland sehr zeitaufwändig.
Eingegrenzter Personenkreis
Ein Schreiben an Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries ist in der Abstimmung der Verbände, heißt es. Sie wollen den Personenkreis, für den eine ZÜP beantragt werden muss, eingrenzen. Handwerker oder Vertriebsmitarbeiter sollen ausgenommen werden. Und: Behörden sollten ihre Ermessensspielräume nutzen.
Bei Luftfracht kommen harte Preisverhandlungen auf Versender zu. Denn die Luftfrachttransporteure haben künftig Mehrkosten und höheren Zeitaufwand; diese „Gebühren" werden einige bei Preisverhandlungen auf den Einkauf abwälzen. Überlegen Sie, ob Sie das mittragen wollen.
Fazit: Fragen Sie Ihren Transporteur, ob mit Verzögerungen zu rechnen ist. Welche Alternativen haben Sie? Und rechnen Sie bei Luftfracht mit harten Preisverhandlungen