Die Sanktionen erschweren die Ausfuhr nach Russland erheblich. Was Sie zu beachten haben, erfahren Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Sanktionen im Russlandgeschäft gelten auch für Verträge, die vor dem 1. August 2014 abgeschlossen worden sind. Darauf weist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hin. Sie müssen deshalb auch für solche Lieferungen eine Ausfuhrgenehmigung bei der BAFA beantragen. Um welche Güter es sich handelt, können Sie der Homepage der BAFA entnehmen (www.bafa.de). Dort finden Sie die von der EU erstellten aktuellen Listen mit den Produkten, die unter die Sanktionen fallen. Die Genehmigung muss der Lieferant einholen. Speditionen und Transportdienstleister müssen dies nicht, sollten sich aber die Genehmigungen vorlegen lassen. Die BAFA wird derzeit von Anträgen auf Ausfuhrgenehmigungen überrollt. Einige Wochen müssen Sie einplanen, bis Sie Ihre Genehmigung erhalten.
Fazit: Die Sanktionen behindern nicht nur das Geschäft. Sie erfordern auch deutlich mehr Aufwand bei Lieferungen nach Russland als bisher.
Hinweis: Die BAFA hat ein kleines Kompendium zusammengestellt, das die wichtigsten Fragen zu den Sanktionen beantwortet. Sie können es unter www.bafa.de abrufen.
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