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Vorschriften für die Außenwirtschaft

Neue Zoll- und Gefahrgutregeln

Passen Sie auf beim Export und Import von Gütern. Denn es gibt neue Zoll- und Gefahrgutregeln, die zeitnah umgesetzt werden müssen.
Seit Jahresbeginn gelten neue Vorschriften für die Außenwirtschaft. Insbesondere im Bereich der Zoll-Regelungen und bei Gefahrgütern gab es Änderungen. Ein Überblick:
  • Revision des Harmonisierten Systems (HS): Die EU baut ihre Kombinierte Nomenklatur (KN) bzw. den integrierten Zolltarif basierend auf dem HS auf. Zum 1. Januar traten 233 Änderungen in Kraft. Checken Sie, ob Sie von Änderungen der Warennummern und Materialien mit Zollpräferenzen betroffen sind. Zudem könnten bisher verbindliche Zolltarifauskünfte ungültig geworden sein.
  • Dual-Use-Güterlisten: Die Änderungen betreffen Parameter, technische Definitionen und Beschreibungen der kontrollierten Güter. Informieren Sie sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die konkreten Änderungen.
  • Es gibt neue Gültigkeitszeiträume für Lieferantenerklärungen (LLE). Seit 1. Mai 2016 ausgestellte LLE gelten für max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum oder rückwirkend für max. 1 Jahr. LLE für bereits gelieferte und noch zu liefernde Waren sind nun getrennt auszufertigen. Eine Kombination beider Zeiträume ist nicht mehr möglich. Sie vermeiden Mehrarbeit, indem Sie Lieferanten auffordern, LLE für 1 oder 2 Jahre im Voraus auszustellen. Vermeiden Sie dabei Lücken zwischen den Gültigkeitszeiträumen.
Auch für Gefahrguttransporte gibt es etliche Änderungen. Diese betreffen vor allem den Transport von polymerisierenden Stoffen, Motoren und Lithiumbatterien. Aber auch die Verwendung von Kühlmitteln wurde neu geregelt. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) sieht nur Änderungen im Detail, allerdings verberge sich hinter so manchem immenser Aufwand.

Fazit: Die rechtlichen Regeln für die Außenwirtschaft ändern sich dynamisch. Weisen Sie Ihre Zollmanager darauf hin und halten Sie die Änderungen zeitnah um.

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