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TTIP

Schiedsgerichte: Meist gewinnt der Staat

Schiedsgerichte stehen dafür in der Kritik, dass sie einseitig Unternehmen bevorzugen. Die Auswertung der Urteile spricht dagegen.
Erstmals liegen konkrete Zahlen zu den Entscheidungen der heiß umstrittenen internationalen Schiedsgerichte vor. Sie schlichten ohne Berufsrichter und außerhalb der jeweiligen Landesgesetze Streitfälle von Großkonzernen und Staaten. Durch den Streit um das Freihandelsabkommen TTIP haben sie enorme Aufmerksamkeit bekommen. Vorgelegt wurden die Rohdaten von der Welthandelskonferenz der Vereinten Nationen, UNCTAD. Das IfW Kiel wertete die Zahlen aus. Die (klagenden) Investoren schaffen es nur selten, ihre Forderungen durchzusetzen. Bei den Urteilen erhielten häufiger die Staaten Recht, nämlich in 37% der Fälle. In 27% der Fälle gab es einen Urteilsspruch zu Gunsten des Klägers. In 24% erfolgte eine außergerichtliche Einigung. In 51% der Fälle erhielten die Investoren eine Entschädigung. Im Schnitt lag die Entschädigungssumme bei 38,2% der Forderung. Bis September 2016 wurden insgesamt 471 Verfahren abgeschlossen. Die Häufigkeit der Streitschlichtung hat in letzter Zeit stark zugenommen. Bis 2001 wurden jährlich nie mehr als 20 Klagen von Investoren gegen Regierungen von Gastländern vorgebracht. Zwischen 2011 und 2015 waren es jährlich mehr als 50 Klagen. Die Kläger stammen zumeist aus den Hocheinkommensländern. Kein Wunder: Etwa 90% aller Direktinvestitionen im Ausland kommen aus diesen Staaten. Die meisten Klagen mit 40% der Fälle richteten sich gegen Länder im oberen Bereich mittleren Einkommens wie Russland oder Peru. 24% richteten sich gegen Hochlohnländer.

Fazit: Weder lässt sich die Behauptung, Schiedsgerichte würden einseitig Unternehmen bevorzugen,  verifizieren, noch, dass arme Länder stark benachteiligt würden. Ob sich die TTIP-Gegner von Fakten beeindrucken lassen, ist eine andere Frage.

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