US-Zölle online zurückfordern
Unternehmen können ein Online-Portal nutzen, um gezahlte US-Zölle zurückzufordern. Hintergrund: Im Februar erklärte der US-Supreme Court einige der ab April 2025 erhobenen Zölle für rechtswidrig. Für deutsche Unternehmen geht es vor allem um die Zölle auf Stahl und Aluminium, die seit April 2025 zusätzlich zu den zuvor schon bestehenden Zöllen auf diese Materialien erhoben wurden. Diese Zölle können nun von der US-Zollbehörde zurückgefordert werden.
Seit 20. April können noch nicht liquidierte Einträge (und Einträge die vor bis zu 80 Tagen liquidiert wurden) zurückgefordert werden. Voraussetzung für das Verfahren ist, dass es einen Importeur in die USA gibt, der ein ACE-Portal-Zugang (Automated Commercial Environment Secure Data Portal) hat. Über das ACE-Portal werden Importe in die USA abgewickelt und auch die Exporte in andere Länder. Empfänger der Rückerstattung müssen dann ihre Bankdaten (ACH) im ACE-Portal hinterlegen. Dann muss eine CAPE-Erklärung, also die Erklärung, die Zölle seit April 2025 bezahlt zu haben, abgegeben werden. Danach berechnet die Behörde die Zollschuld ohne die fälschlich erhobenen Zölle neu, aktualisiert den Eintrag und zahlt die zu hohen Zölle zurück.
Fazit: Die Rückforderung per Online-Portal vereinfacht den Prozess.
Hinweis: Eine Zusammenfassung der nötigen Schritte finden sie auf der Webseite https://tinyurl.com/kp76y4yb.