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Afrika

Vorsicht bei illegalen Geldströmen

Fakturierungsbetrug ist in Afrika gängige Praxis. Das Risiko für Unternehmen, bei einer Beteiligung an solchen Praktiken mit einem Verfahren überzogen zu werden, ist zuletzt deutlich gestiegen.
Gerade in den nur schwach kontrollierten, wenig transparenten Finanzsystemen der afrikanischen Staaten sind illegale Geldflüsse leicht darstellbar. Die Erträge aus Schmuggel, illegal abgezweigten öffentlichen Geldern, Korruption oder Steuerhinterziehung werden in großem Umfang auf verschwiegene Konten der westlichen Finanzzentren transferiert. Eine Studie auf Basis der Daten von Weltbank und UN kommt zum Ergebnis, dass 1970 bis 2008 unterm Strich etwa 850 Mrd. Dollar an illegal beschafften Mitteln aus Afrika abgeflossen sind. Zum Vergleich: Die gesamte Auslandsverschuldung Afrikas betrug per Ende 2008 rund 250 Mrd. Dollar. Die wichtigsten Transferkanäle stützen sich auf falsch fakturierte Im- und Exporte. Ausfuhren vor allem von Öl, Erzen oder Metallen werden unterfakturiert, die Differenzen zum Marktwert auf Auslandskonten deponiert. Dieser Kanal liefert fast 60% der illegalen Abflüsse. Einfuhren werden dagegen überfakturiert. Auch hier landet die Differenz dann wieder auf privaten Auslandskonten. Eine Studie der Universität Birmingham kommt zum Ergebnis, dass rund 50% der öffentlichen Kreditaufnahme Afrikas auf diesem Umweg ohne reale Gegenleistung auf privaten Konten verschwinden. Die öffentliche Aufmerksamkeit für diese Vorgänge ist allerdings deutlich gewachsen. Sowohl supranationale Organisationen wie die Weltbank, als auch spezialisierte NGOs sorgen für Information und öffentliche Beachtung. Damit steigt das Risiko, bei einer Beteiligung an diesen Praktiken mit Verfahren überzogen zu werden. Dabei können die Unternehmen auch ins Visier eines Drittstaates geraten: Nicht zuletzt UK hat seine Gesetze dahingehend verschärft, dass deutsche Firmen für Vorgänge auch in Afrika mit Strafverfolgung in UK rechnen müssen.

Fazit: Wir raten zu großer Vorsicht bei solchen Geschäften, weil die Beteiligung von Unternehmen daran immer als Bestechungsversuch betrachtet werden kann.

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