Wappnen für die Strafzölle
Die (noch) ausgesetzten Strafzölle der USA zwingen zu Vorsichtsmaßnahmen. Denn Anfang Mai könnte es Zölle auf Stahl oder Aluminium geben; vielleicht folgen weitere Produkte. Auf jeden Fall drohen kompliziertere Verfahren und verlängerte Fristen für Lieferungen.
Entscheidend bleiben die Beziehungen zu Ihren Kunden. Die können nämlich auf ein Jahr Ausnahmen von den Strafzöllen beantragen. Bei der Ausstellung der umfassenden Anträge sollten Sie Hilfestellung anbieten. Die Anträge werden allerdings im Internet veröffentlicht.
Gegen die Ausnahmen können lieferfähige US-Konkurrenten Einspruch einlegen. Dazu müssen sie allerdings – zeitverzögert – ihre Lieferfähigkeit nachweisen. Immerhin lernen Sie so Ihre Wettbewerber in USA besser kennen. Möglicherweise ist dies auch eine Möglichkeit, sich gezielt in den USA einzukaufen. Ist der Einspruch des Konkurrenten unbegründet, haben Sie den Vorrang für die Belieferung Ihres Kunden. Unklar ist, wie lange das alles dauern kann.
Fazit: Planen Sie auf jeden Fall längere Bearbeitungsfristen der US-Administration ein.