Österreich hat Staatsbürgschaften für Anleihen der Hypo Alpe Adria Bank für erloschen erklärt. Damit werden die Anleihebesitzer entschädigungslos enteignet.
Die Kapitalmärkte lassen derzeit einen Vorgang außer Acht, der noch international Wellen schlagen könnte. Die als grundsolide geltende Republik Österreich entledigt sich einer Schuldenverpflichtung durch ein Sondergesetz für Anleihen einer einzigen Bank. Das Bundesland Kärnten hatte für die Emissionen im Volumen von 890 Mio. Euro, ausgegeben von der Pleite-Landesbank HypoAlpeAdria, gebürgt. Der österreichische Bundesstaat ist in die Rechtsnachfolge Kärntens eingetreten, um die Pleite des Bundeslandes zu vermeiden. Wegen der Staatsgarantie wurden die Papiere einst gesetzlich als mündelsicher eingestuft. Hauptgläubiger sind der IWF und Pensionskassen. Sie wollen dagegen klagen. Auch das hat Wien mit dem Sondergesetz ausdrücklich aufgehoben. Die Kapitalmärkte haben darauf noch nicht reagiert. Sie sehen das eher geringe Gesamtvolumen und vertrauen auf die Einzigartigkeit des Vorgangs. Doch das könnte täuschen. Kommt Österreich mit diesem Vorgehen durch, wird es Nachfolger geben. Ist ja auch verlockend: Rechtsbruch durch Rechtsetzung legitimieren. Die Ratingagenturen haben das erkannt: Sie haben Anleihen österreichischer Banken mit Staatsgarantien bereits herabgestuft – ein erstes Warnsignal.
Fazit: Schauen Sie bei Anleihen unbedingt in die Emissionsbedingungen. Wer begibt die Anleihe nach welchem Recht? Wäre sie bspw. nach deutschem Recht begeben worden, wäre dieser Rechtsbruch nicht möglich gewesen. Meiden Sie also Anleihen, die von einem Land nach Landesrecht begeben sind.
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