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EuGH-Urteil

Bankenrettung: Staaten dürfen Anleger schützen

Anteilseigner und Anleihegläubiger haften zwar für die Schulden ihres Instituts. Von der Regel dürfen Staaten aber abweichen.
Der EuGH gibt grünes Licht, Anteilseigner und Gläubiger zur Sanierung einer Bank heranzuziehen. In dem ebenso brandaktuellen wie brandheißen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19.7.2016, Az. C 526/14) ging es um die Rettung slowenischer Institute. Dennoch ließ der EuGH – ganz europäisch – eine Hintertür offen. Er formulierte eine Kann-, aber keine Muss-Bestimmung. Das gilt auch für die neuen verschärften europäischen Regelungen, nach denen zunächst vorrangig Gläubiger und Anteilseigner blechen müssen. So entsteht daraus kein Präjudiz für die anstehende Sanierung der maroden italienischen Banken. Laut EuGH dürfen EU-Staaten die Halter nachrangiger Schuldtitel von den Kosten der Rettung ausklammern. Dann springt der betreffende Staat ein – was Roms Ministerpräsident Matteo Renzi vorhat. So gut wie ausgeschlossen ist es bereits, dass die EU-Kommission die Heranziehung der Gesamtheit der Steuerzahler als unerlaubte Beihilfe wertet. Möglicherweise greift auch noch die Bankenaufsicht in Gestalt der EZB der italienischen Regierung unter die Arme. Denn nachdem die EZB damit begonnen hat, auch Anleihen von Industrieunternehmen anzukaufen, ist nicht mehr auszuschließen, dass sie demnächst auch Bonds von Finanzinstituten ankauft. Die Entscheidung dafür wird nicht lange auf sich warten lassen. Denn es gibt ohnehin – wie praktisch! – nicht genügend sonstige Firmenbonds für das großvolumige Ankaufsprogramm der EZB.

Fazit: Die Hintertür zur Bankenrettung mit Staatshilfen steht weit offen. Die europäische Werte- und Rechtsgemeinschaft straft sich wieder selbst Lügen.

Empfehlung: Dennoch sollten Sie Bankaktien oder -anleihen meiden. Denn zumindest bei nicht systemrelevanten Instituten könnte es beim Bail-in bleiben.

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