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EEG 2017 – Ausschreibungen führen zu Problemen

Bürgerwindparks bedrohen Anlagenhersteller

Bei den Ausschreibungen für Onshore- Windparks nach EEG 2017 gewannen überwiegend Bürgerwindprojekte. Diese haben eine um zwei Jahre verlängerte Frist, in der sie umgesetzt werden müssen. Windkraft-Projektierer nutzten die Regelung, um besonders niedrige Gebote abgeben zu können. Nun droht dem Anlagenmarkt eine existenzbedrohende zweijährige Flaute...

Der Staat hat sich mit dem Konzept der Bürgerwindparks verkalkuliert. Regulatorische Ausnahmen für diese Parks (§36g EEG 2017) sollten auch kleinen Projektierern unter Beteiligung regionaler Geldgeber Chancen bieten. Bei den bisherigen drei Ausschreibungen erreichten Bürgerwindparks 96%, 95% und 99% des Zuschlagvolumens. Aber: Hinter allen Parks stehen große Projektgesellschaften.

Bürgerwindparks Zeitvorteil

Entscheidender Vorteil für Bürgerwindparks ist ihr Zeitvorteil. Sie müssen erst zwei Jahre später als andere Windparks realisiert werden. Die Windpark-Projektierer nutzen diese Frist, um ihre Parks mit der nächsten Generation von Windkraftanlagen zu planen. Diese können mit geringerer EEG-Vergütung betrieben werden, weil sie größer sind und niedrigere Kosten verursachen.

Um den Vorteil nutzen zu können, mussten die Projektierer Bürgerwindparks gründen. Der Windparkbauer UKA aus Meißen hat im Magazin „Erneuerbare Energien" erklärt, wie aus normalen WindparkProjekten Bürgerwindparks wurden. Die einzelnen Bürgerwindparks wurden als Kommanditgesellschaften gegründet. Der jeweilige Windpark-Projektleiter wurden als Kommanditist eingesetzt. Die Grundstückseigner, auf deren Land die Anlagen errichtet werden sollen, wurden Teilhaber des Bürgerwindparks. In der dritten Ausschreibung 2017 gewann UKA Zuschläge für 409 MW oder 40% aller Zuschläge.

Anlagenhersteller in ihrer Existenz bedroht

Die Schein-Bürgerwindparks bereiten den Herstellern von Windkraftanlagen Existenzprobleme. Denn nun sind ihre aktuellen Anlagen mit drei MW Nennleistung in Deutschland unverkäuflich. Die neuen Anlagen mit mehr als 4 MW Leistung werden erst ab Anfang 2020 in Serie produziert. Zwar gelten für die nächsten zwei Bieterrunden 2018 die kürzeren Umsetzungsfristen auch für Bürgerwindparks. Der Branchenverband BWE sieht durch die Ausschreibungs-Ergebnisse 20.000 Arbeitsplätze in Gefahr, wird die Regel nicht dauerhaft geändert.

Fazit: Die schnell sinkenden Kosten nach EEG 2017 sind teuer erkauft. Der Markt für Windkraftanlagen droht kurzfristig wegzubrechen.

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