Bürgerwindparks verlieren Interesse am Bau genehmigter Anlagen
Die Windparks mit extrem niedrigen Geboten, die die Ausschreibungen 2017 gewannen, werden wohl nie gebaut werden. Die Ausschreibungen gewannen sogenannte Bürgerwindparks. Dabei beteiligt sich die vor Ort lebende Bevölkerung an einem Projekt. Damit soll unter anderem die Akzeptanz erhöht werden. Diese Bürgerwindparks konnten, ohne über eine Genehmigung zu verfügen, an den Ausschreibungen teilnehmen und müssen erst fünf Jahre nach der Ausschreibung fertiggestellt werden.
Die Gebote waren extrem niedrig. Denn die Erbauer der Windparks konnten schon vor Jahren mit der erst seit diesem Jahr verfügbaren Windkraft-Anlagengeneration von über 4 MW planen. Sie sorgen für niedrige Strom-Erzeugungskosten und ermöglichen kostengünstige Kalkulationen.
Windparks werden erneut in die Ausschreibungen geschickt – steigende Zuschlagkosten wegen zu geringer Genehmigungen
Inzwischen verfügen einige Parks, die damals Ausschreibungen gewannen, über Genehmigungen. Doch diese werden nicht zum Bau der vor Jahren gewonnenen Ausschreibungen genutzt. Vielmehr werden sie erneut in Ausschreibungen geschickt. Der Grund: Die jetzigen Zuschlagsgebote überkompensieren die Vertragsstrafen deutlich. Heute (Mai 2019) lassen sich 6,13ct/kWh erzielen. 3,82 ct/kWh waren es lediglich im November 2017. Die Strafen dafür, eine 4 MW-Windkraftanlage, die in der Ausschreibung gewonnen hat, nicht zu bauen, liegt bei 120.000 Euro. Durch die höheren EEG-Zuschläge, die aktuell zu erzielen sind, können die Kosten mit einem Jahr Betrieb der Anlage wieder hereingeholt werden.
Ursache der steigenden Zuschlagkosten sind die zu geringen Genehmigungen für Windkraftanlagen. Dafür gibt es viele Gründe. Regionalpläne, die Windkraftflächen ausweisen, wurden erfolgreich beklagt. Genehmigungen werden aus Naturschutzgründen nicht erteilt. Außerdem wird gegen Anlagen mit 700 MW Nennleistung geklagt, die schon eine Genehmigung erhalten haben.
Fazit:
Der Zubau an Windkraftanlagen an Land droht auch in den nächsten Jahren gering zu bleiben. Denn die Gewinner der Ausschreibungen von 2017 werden zu einem guten Teil die Anlagen nicht errichten. Neue scheitern an den zahlreichen Genehmigungsbeschränkungen und Klagemöglichkeiten.