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Zuweg bei Windenergieanlage kann Steuervorteile bringen

Der Weg ist das Ziel

Windenergieanlagen müssen hin und wieder gewartet werden. Dafür braucht es Wege, die bis an die Anlage heranführen. Woran Investoren erst mal nicht gleich denken: Dieser Zuweg kann Steuervorteile bringen. Aber dazu müssen ein paar Punkte beachtet werden...

Die Zuwegung zu einer Windenergieanlage kann steuerliche Vorteile bringen. Denn sie kann – im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windenergieanlage –als Betriebsvorrichtung anzusehen sein. Und damit als bewegliches Wirtschaftsgut. Voraussetzungen:
der Weg darf nicht für den allgemeinen Verkehr auf dem Grundstück freigegeben sein
er darf allein zur Errichtung und Wartung der Anlage genutzt werden.
Das entschied jetzt der BFH.

„Bewegliches Wirtschaftsgut" bringt mehrere Steuervorteile

Die Steuer-Vorteile für eine Betriebsvorrichtung als bewegliches Wirtschaftsgut sind beträchtlich. So sind grundsätzlich
die höhere degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes sowie
die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Einkommensteuergesetz möglich.

Fazit:

Denken Sie schon vor der Errichtung der Windenergieanlage darüber nach, wie Sie die Voraussetzungen für die Steuervorteile schaffen.

Hinweis:

Parallele, farbig abgesetzte Wege könnten möglicherweise eine Lösung sein.

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