Die „Smart Meter“ kommen
Der digitale Stromzähler wird Pflicht. Das ist nicht unbedingt im Sinne des Verbrauchers.
Ab 2017 werden digitale Stromzähler für Verbraucher ab einer Jahresleistung von 20.000 kWh zur Pflicht. Das sieht das neue Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vor. Ab 2019 soll die Pflichtschwelle dann auf 10.000 kWh pro Jahr sinken, ab 2021 beträgt sie 6.000 kWh. Damit bleibt der Durchschnittshaushalt (noch) verschont. Für Stromkunden mit einem geringen Jahresverbrauch (unter 4.000 kWh) liegen die Kosten eines solchen Zählers über dem möglichen Nutzen. Von einer Zwangsabgabe für alle Haushalte ist ebenfalls nicht mehr die Rede. Ursprünglich wollte das BMWi bis 2022 10,4 Mrd. Euro durch eine Zwangsumlage einnehmen, um den Ausbau der „Smart Meter“ zu beschleunigen. Es bleibt bei dem heutigen System der auf den Strompreis umgelegten Messentgelte. Für die „Smart Meter“ soll sogar eine Kostenobergrenze von 20 Euro pro Messgerät eingeführt werden. Smart Meter sollen helfen, das wetterabhängige Ökostromangebot besser mit der Nachfrage auszugleichen. Damit treffen sich die Interessen der staatlichen Energiewende mit jenen der privaten Digitalwirtschaft, die eine genaue Kenntnis des Verbraucherverhaltens anstrebt. Die digitalen Zähler sollen es später einmal steuern. Waschmaschine und Heizung laufen, wenn der Strom billig ist, aber nicht unbedingt dann, wenn es der Kunde will. Bei den Verbraucherverbänden sind die Pläne zu den Smart Meters deshalb sehr unbeliebt.
Fazit: Beachten Sie die Umstellungstermine, wenn Sie planen, Ihre Gebäudetechnik zu modernisieren.