Eintrag von Anlagen ins Stammdatenregister verpflichtend
Betreiber von Solaranlagen und anderen Energieerzeugern müssen ihre Anlagen neu registrieren. Seit 31.1.2019 gibt es das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die alten Register wie das PV-Meldeportal verlieren damit ihre Gültigkeit. Letzter Termin für die Eintragung von Bestandsanlagen ist der 31.1.2021.
Registriert werden müssen alle Anlagen einzeln. Jedes Windrad, jede Solaranlage, aber auch Biogasanlagen, KWK-Anlagen, konventionelle Kraftwerke, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate, sowie ans Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossene Verbraucher. Selbst kleine Balkon-Solaranlagen müssen registriert werden, denn es gibt keine Untergrenze. Insgesamt sind es etwa 2 Mio. Anlagen. Zusätzlich müssen sich auch sonstige Akteure wie Netzbetreiber und Strom- und Gashändler hier registrieren.
Die Registrierung ist Voraussetzung für die EEG- und KWK-Zahlungen. Nicht registrierte Anlagen werden keine weiteren Zahlungen erhalten. Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats unter www.marktstammdatenregister.de eingetragen werden.
Fazit:
Vergessen sie nicht die Neueintragung, ansonsten droht der Entzug der EEG-Zulagen.
Hinweis: Unter https://tinyurl.com/ycaptfv7 finden Sie weitere Informationen.