Geringere Anforderungen an Energieeffizienz
Die Regierung hat die Energieeffizienzrichtlinie deutlich entschärft. Die alte Fassung hätte hohe Investitionen und einen großen bürokratischen Aufwand von Unternehmen erfordert. Das neue Gesetz betrifft nun wesentlich weniger Unternehmen und gibt betroffenen Unternehmen deutlich mehr Freiheiten.
Deutlich höhere Grenzwerte für den Energieverbrauch
Neue Grenzwerte haben zur Folge, dass wesentlich weniger Unternehmen ein Energie- und Umweltmanagementsystem aufbauen müssen. Bisher mussten Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr Energie im Jahr ein Energiemanagement installieren.
Nach der Novellierung müssen das erst Unternehmen ab 23,6 GWh pro Jahr. Selbst mittelgroße Gießereien verbrauchen häufig weniger Energie und sind damit nach der Gesetzesänderung nicht mehr dazu verpflichtet, ein Energiemanagementsystem einzuführen. Die Meldepflicht für Abwärme gilt in Zukunft ebenfalls nur für Großerzeuger (Verbrauch ab 23,6 GWh je Jahr).
Nur noch große Energieverbraucher müssen Abwärmemengen melden
Die Meldepflicht für Abwärme gilt in Zukunft ebenfalls nur für Großerzeuger (Verbrauch ab 23,6 GWh je Jahr). Bisher enthielt das Gesetz die Pflicht zur Nutzung oder Vermeidung von Abwärme. Diese Pflicht entfällt.
In Zukunft müssen auch nur noch Betreiber großer, energieintensiver Anlagen Kosten-Nutzen-Analysen für die Abwärmenutzung erstellen, wenn sie Anlagen neu bauen oder modernisieren. Das gilt ab einem Energieverbrauch von 8 GWh pr Jahr bei Industrieanlagen, 7 GWh pro Jahr bei Energieanlagen und 1 GWh pro Jahr für Rechenzentren.