KfZ-Zulassung jetzt übers Internet
Ab Herbst 2019 kann die Kfz-Neuzulassung und -Umschreibung über das Internet erfolgen. Alles zentral wäre allerdings zu viel des Guten im föderalen Deutschland. Man muss schon die Webseite der jeweiligen regionalen Zulassungsstelle besuchen. Sein Fahrzeug abmelden kann man schon seit 2015. Die Wiederzulassung übers Internet ist seit 2017 möglich.
Unkompliziert ist die Neuanmeldung damit aber noch lange nicht. Zunächst ist der Identitätsnachweis mit elektronischem Personalausweis nötig. Dann müssen die Fahrzeugnummer (FIN), der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung und die IBAN-Nummer für den Einzug der Kfz-Steuer angegeben werden. Dann kann ein Kfz-Kennzeichen ausgewählt werden. Zulassungsbescheid und Plaketten werden von der Behörde zugesendet.
Betriebe müssen weiter warten
Betriebe – für die sich das elektronische Verfahren besonders lohnen würde –, müssen weiter warten. Bisher gilt die Internetanmeldung nur für Pkw, die auf Personen zugelassen werden. Bis auch Pkw über das Internet angemeldet werden können, die auf Unternehmen zugelassen werden, wird es noch dauern.
Fazit:
Der Fortschritt ist in Deutschland eine Schnecke.