Die amtlich bestellten Schornsteinfeger sollen Druck auf Eigentümer ausüben, alte Heizungen auszutauschen. Ab 1. Januar 2016 sollen sie Öl- und Gas-Heizkessel mit Etiketten versehen, die die Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von rot bis grün. Die Etiketten sollen Sie zu einem rascheren Austausch alter Kessel bewegen, um den Energieverbrauch zu senken (Stichwort Klimaschutz).
Im Jahr 2016 ist die Kennzeichnung noch freiwillig. Schornsteinfeger, Installateure und befugte Energieberater dürfen die Anlage in Klassen einstufen und das Etikett anbringen. Laut Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks ist das kostenlos.
Ab 2017 sollen Schornsteinfeger das Kennzeichnen bei ihrer regelmäßigen Feuerstättenschau übernehmen. Zunächst werden alle Anlagen erfasst, die älter als 29 Jahre sind. Bis 2024 erhalten nach und nach Kessel einen Aufkleber, die mindestens 15 Jahre alt sind. Zur Orientierung: In Deutschland sind 36% aller Heizgeräte älter als 20 Jahre. Für neue Anlagen ist die Kennzeichnung bereits EU-weit vorgeschrieben.
Konkrete Verpflichtungen zum Austausch alter Kessel bestehen für Eigentümer aber nicht. Es soll lediglich sensibilisiert werden. Denn in Deutschland sind viele Anlagen alt. Gut 70% der Heizgeräte liegen in den Effizienzklassen C, D oder E. Das Durchschnittsalter der Anlagen liegt bei 17,6 Jahren (Quelle BMWi).
Ob sich eine Investition lohnt, muss in jedem Fall mit spitzem Bleistift durchgerechnet werden. Aus unserer Kenntnis wird das bei selbst genutztem Wohnraum in vielen Fällen wirtschaftlich nicht sinnvoll sein. Meist sind die Investitionskosten zu hoch, die Einsparung ist zu gering. Lohnen kann es sich zwar bei vermieteten Immobilien. Als Vermieter geben Sie geringere Verbrauchskosten an Mieter weiter. Sie können im Gegenzug jedoch Modernisierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren auf die Miete umlegen.
Fazit: Aus der Kennzeichnung alter Heizkessel erwächst keine akute Handlungspflicht.
Hinweis: Die KfW fördert den Austausch alter Heizungsanlagen (Programm 430). Es gibt einen Zuschuss von 15% (max. 7.500 Euro pro Wohneinheit). Anträge können Sie ab 1.4.2016 bei der KfW stellen.