Smart Meter-Einbau kommt ab Frühjahr
Die Einbaupflicht für Smart-Meter wird noch in diesem Frühjahr beginnen. Laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wird der Einbau verpflichtend, sobald mindestens drei verschiedene Smart-Meter-Gateways auf dem Markt verfügbar sind. Das System besteht aus einem Digitalzähler und dem Gateway, das die Information an den Verbraucher weiterleitet. Die Gateways können erst auf den Markt kommen, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine hohe Sicherheit gegen Hacken bescheinigt. Ein erstes Zertifikat des BSI wurde Ende Dezember vergeben. Acht Gateways sind im Zertifizierungsverfahren.
Einbau durch Netzbetreiber – genauere Verbrauchsanalyse ermöglicht Einsparungen
Die regionalen Netzbetreiber müssen bei ihren Kunden den Einbau organisieren. Wie bisher bezahlen die Kunden die Strommesser über eine monatliche Miete. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt. Eingebaut werden müssen Smart-Meter bei Stromkunden mit einem Verbrauch von mindestens 10.000 kWh im Jahr (ab 2020 mindestens 6.000 kWh), eigener Erzeugung mit über 7 kw installierter Leistung oder steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen. Bis 2032 soll die Umstellung auf Smart Meter abgeschlossen sein.
Die Smart-Meter-Gateways ermöglichen es, den Verbrauch alle 15 Minuten abzufragen. Die Kunden können so ihren Stromverbrauch selbst analysieren. Bei einem Versuch in Haushalten zeigte sich, dass viele ihre Stromnutzung dadurch um 10% senken konnten.
Fazit:
Nach langem Vorlauf beginnt die Einbaupflicht für Smart-Meter. Sie ermöglichen durch präzisere Verbrauchsangeben eine Verbrauchssenkung beim Strom.
Hinweis:
In den nächsten Jahren wird sich ein Markt für Smart-Meter-Apps entwickeln, die komplexere Verbrauchsanalysen, Mikrolastmanagement und ähnliches ermöglichen.