Stromabnahmeverträge mit Festpreisen
Ab 2021 wird der Markt der Power Purchase Agreements (PPA) stark wachsen. Ab dann wird das Angebot an Energieverträgen mit Festpreisen stark steigen. Denn dann fallen viele Windräder und große Solaranlagen aus der EEG-Förderung. Durch den Verkauf der Energie über Abnahmeverträge können die Anlagenbetreiber einen besseren Preis als über die Strombörse aushandeln. Gleichzeitig dürfen sie die Bescheinigung, dass es sich um Grünstrom handelt (Renewable Energy Certificate, RECs) mitverkaufen. Das ist im Rahmen des EEG nicht möglich.
Unternehmen sollten über Abnahmeverträge für Solaranlagen auf dem eigenen Betriebsgelände nachdenken. Um den Betrieb und die Wartung der Anlage kümmert sich ein Spezialist. Dieser übernimmt auch die Energieversorgung, wenn die Anlage nicht liefern kann. Für den Strom aus der Betriebsanlage entfallen alle Abgaben wie EEG und Netzentgelte. Zumindest, wenn der Strom nicht über das öffentliche Netz geleitet wird.
Auch für Stromabnehmer sind PPA interessant. Denn sie erhalten feste Preise über einen längeren Zeitraum. Hinzu kommt der Werbeeffekt, nur grünen Strom zu nutzen. Die Stromabnahmeverträge sind etwas teurer als der Gewerbestrompreis. Etwa 0,5 ct pro kWh. Für kleinere Unternehmen bietet sich die Abnahme über einen Stromhändler an. Dieser kann die stetige Stromlieferung garantieren, auch wenn einzelne Anlagen gerade nicht laufen. Er vereint verschiedene Erzeuger und kauft Strom zu, wenn diese gerade nicht lieferfähig sind. So bietet der Händler Next Kraftwerke Verträge für Kunden ab 100.000 kWh Stromabnahme im Jahr, also den Ver-brauch etwa einer Bäckerei mit ein paar Filialen.
Fazit: Stromabnahmeverträge ermöglichen es Abnehmern, ihre Stromkosten dauerhaft festzuschreiben. Ab 2021 wird das Angebot stark wachsen.