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Lohnrichtlinie: Berlin lässt Frist verstreichen

Entgelttransparenzrichtlinie: Wirtschaft fordert Überarbeitung

Brüssel scheitert mit der fristgerechten Einführung der Entgelttransparenzrichtlinie. Die Wirtschaft fordert darum jetzt eine grundlegende Überarbeitung des EU-Regelwerkes. Die Chancen dafür stehen gut.

Die Entgelttransparenzrichtlinie entwickelt sich zu einem Umsetzungsdesaster. Am Sonntag ist die Frist abgelaufen. Aber bislang haben nur Italien, Malta und die Slowakei von den 27 EU-Mitgliedsstaaten der sogenannten Entgelttransparenzrichtlinie fristgerecht zugestimmt. Die große Mehrheit, darunter auch Deutschland, ist von einer vollständigen Umsetzung noch weit entfernt.

Schweden mahnt inzwischen offen eine Verschiebung und grundlegende Überarbeitung des Brüsseler Regelwerks an. „Die Bundesregierung hat bislang keinen Entwurf vorgelegt. Wir fordern, diesen Moment zu nutzen und die Richtlinie vollständig abzuschaffen." Das der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Deutschen Maschinen und Anlagenbauer (VDMA) Thilo Brodtmann.  Die Richtline würde vor allem "mittelständische Betriebe erheblich belasten – ohne irgendeinen erkennbaren Nutzen“, so Brodtmann.

Große Belastung für den Mittelstand

Die Wirtschaft befürchtet, dass selbst bei einer 1:1-Umsetzung den Unternehmen neue, weitreichende Transparenz-, Informations- und Berichtspflichten drohen. Die in Deutschland ohnehin im internationalen Vergleich hohe Arbeitskosten würden nochmals in die Höhe getrieben, worunter besonders die Exportwirtschaft leidet. Die Richtlinie sieht praktisch keine Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vor, so der VDMA. Diese Unternehmen stünden vor einer Herkulesaufgabe, wenn sie ihre Entgeltssysteme jetzt bis ins kleinste Detail überprüfen und anpassen müssten.

„Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Richtlinie erhebliche praktische, rechtliche und administrative Probleme für die Unternehmen in der Umsetzung verursachen wird“, ergänz Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. Insbesondere müsse die Angemessenheitsvermutung für Tarifverträge gelten. Soll heißen: Tarifvertraglich vereinbarte Eingruppierungs- und Vergütungssysteme erfüllen bereits die Anforderungen an diskriminierungsfreie und geschlechtsneutrale Entgeltstrukturen.

Bußgeldverfahren unwahrscheinlich

Zudem weisen die Spitzenverbände daraufhin, dass mit der Richtlinie kein Fortschritt für eine gleiche Bezahlung von Frauen und Männern erzielt würden. Wer etwas gegen die Lohnunterschiede tun wolle, müsse sich um bessere Betreuungszeiten kümmern und die Frage beantworten, wie es bereits in Kindergarten und Schule geschafft werde, Mädchen für technische Berufe zu begeistern. Brodtmann: „Unternehmen sind es leid, bürokratische Vorgaben zu erfüllen, von denen klar ist, dass sie nichts bringen werden.“

Dass die EU gegen Deutschland wegen der Fristverletzung ein Bußgeldverfahren einleitet, ist unwahrscheinlich. Dies müsste dann auch für weitere 23 Mitgliedsstaaten erfolgen. Auch kann die Kommission von Sanktionen ansehen, wenn die Bundesregierung ihre Umsetzungspläne vorantreibt. 

Prien will Korrekturen

Laut Familienministerin Karin Prien (CDU) stehe die Bundesregierung mit anderen Ländern im Gespräch, um noch bürokratische Vereinfachungen in Brüssel zu erreichen. Die Bundesregierung will die EU-Vorgaben erst Anfang des kommenden Jahres umsetzen. Die Richtlinie, die Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts bekämpfen soll, wurde 2023 von der EU verabschiedet.

Fazit: Die EU-Richtlinien schafft neue Bürokratie und schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gegenüber Wettbewerbern aus Übersee und Asien. Die Bundesregierung wird bei den Nachverhandlungen in Brüssel Vereinfachungen anstreben.
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