Der rechtliche Rahmen von Kryptowährungen
Immer wieder taucht die Frage auf, welcher Rechtsrahmen für Kryptowährungen gilt. Eine Einordnung:
Grundsätzlich darf jeder solche Kryptowährungen herstellen. Es darf sie auch jeder zur Bezahlung anbieten oder annehmen. Dennoch sind Kryptos kein gesetzliches, sondern ein privates, Zahlungsmittel. Der Euro ist dagegen das gesetzliche Zahlungsmittel der Eurozone und dieses darf ausschließlich von den Zentralbanken im Euro-Raum hergestellt werden (Bundesbankgesetz).