Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Bei Kryptowährungen ist steuerlich der private vom gewerblichen Verkauf zu unterscheiden. Liegt ein privater Verkauf vor, gilt dies als privates Veräußerungsgeschäft. Es ist dann wie z. B. auch Gold nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Ansonsten gilt der persönliche Einkommenssteuersatz. Bei gewerblichen Verkäufen gelten die gleichen Versteuerungsregeln wie auch sonst für Betriebe üblich. Mining (vgl. FD 17.08) ist grundsätzlich gewerblich soweit es nicht nur gelegentlich erfolgt.
Unterschiede gibt es bei der Behandlung von Tokens